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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2012-02-29

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2012-02-29

Wortprotokoll

Die Situation im Asylbereich in der Schweiz ist angespannt. Besonders die Ereignisse in Nordafrika haben zu einem starken Anstieg der Gesuche um Asyl in unserem Land geführt. Mehrfachgesuche, die oft sehr lange Verfahrensdauern haben, erschweren eine effiziente Asylpolitik. Zwei Beispiele hierzu:

Der Eintrag im Zentralen Migrationsinformationssystem (Zemis) für den aus Tunesien stammenden G. S. zeigt, dass er mittlerweile zum fünften Mal ein Verfahren in der Schweiz durchläuft. Im vierten Verfahren wurde er am 5. Juli 2011 in einen Dublin-Staat zurückgeführt. Am 14. Juli stellte er zum fünften Mal ein Asylgesuch in der Schweiz. Am 20. September erfolgte ein Nichteintretensentscheid, und die Wegweisung wurde verfügt. Am 30. September ist den Entscheiden Rechtskraft erwachsen. G. S. befindet sich in der Nothilfe im Thurgau.

Der aus Tunesien stammende H. wurde gemäss Dublin-Verfahren am 14. Dezember 2011 in den Erststaat zurückgeschafft. Am 17. Dezember, also bereits drei Tage später, erfolgte eine erneute Einreise.

Noch ein anderes Beispiel, welches Fragen aufwirft: Vor einigen Tagen wurde dem Kanton Thurgau eine vierköpfige Familie - Vater und Kinder und Mutter aus Mazedonien - zugewiesen. Wieso Asylgesuche aus solchen Ländern angenommen werden, ist unbegreiflich.

Es gilt, rasche und wirksame Massnahmen zu ergreifen, damit Bund, Kantone und Gemeinden diese Situation gemeinsam meistern können. Festzuhalten ist aber, dass das Asylwesen nicht einfach eine Aufgabe der Kantone und der Gemeinden ist. Im Gegenteil: Die Hauptverantwortung trägt der Bund. Ich will nicht, dass Bund, Kantone und Gemeinden sich gegenseitig auszuspielen versuchen. So lösen wir die Probleme nicht. Der Bund sollte deshalb zu guten und rasch umsetzbaren Lösungen Hand bieten. Dann sind die Kantone und Gemeinden bereit, ihren Anteil beizutragen.

Die Einführung eines Sonderverfahrens muss geprüft werden, das erlaubt, Gesuche aus jenen Ländern, deren Staatsangehörige kaum Aussicht auf ein erfolgreiches Asylverfahren haben, innert zehn Tagen zu behandeln.

Sie, Frau Bundesrätin, haben der Thurgauer Regierung mit einem Schreiben vom 15. Februar 2012 zugesichert, sich beim VBS nachdrücklich dafür einzusetzen, dass sowohl dem BFM wie den Kantonen Truppenunterkünfte zur Verfügung gestellt werden. Dafür danke ich Ihnen. Die Unterkunft Bernrain im Thurgau hat bereits einmal gute Dienste geleistet. Weshalb dies heute nicht mehr möglich ist, ist mir nicht bekannt.

Sie weisen in Ihrer Antwort jedoch auch darauf hin, dass es sich bei den vom VBS angebotenen Unterkünften immer wieder gezeigt hat, dass mit langwierigen Bewilligungs-, Einsprache- und Beschwerdeverfahren gerechnet werden muss und dass umfangreiche Umbauten notwendig wären. Ich bin der Meinung, dass nun rasch gesetzliche Grundlagen geschaffen werden müssen, damit Unterkünfte des Militärs auch für zivile Zwecke gebraucht werden können. Selbstverständlich soll dabei das Mitspracherecht der Kantone und Gemeinden gewahrt werden. Dass tatsächlich umfangreiche Umbauten notwendig sind, bezweifle ich: Die Truppenunterkünfte sind ja unseren Armeeangehörigen auch zumutbar. Die Inkraftsetzung einer Notstandsklausel, sodass die "Rekrutierung" von zusätzlichen Unterkünften ohne Rücksicht auf baurechtliche, raumplanerische oder andere Gegebenheiten erfolgen kann, wäre hier der richtige Weg.

Ich möchte Sie also um Folgendes bitten:

1. Es sei eine partielle Notstandsklausel in Kraft zu setzen, die es erlaubt, zusätzliche Unterkünfte ohne Rücksicht auf baurechtliche, raumplanerische oder andere Gegebenheiten zu "rekrutieren". Dies soll namentlich in Bezug auf die Überlassung von mehr militärischen Unterkünften gelten. Hier möchte ich noch erwähnen, dass der Kanton Thurgau bei Herrn Bundesrat Maurer wiederholt wegen einer Militäranlage vorstellig geworden ist. Auf das letzte Schreiben hin, das die Regierungsräte Koch und Graf-Schelling unterzeichnet haben, ist noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung eingetroffen. Ich hoffe, dass man im VBS den Ernst der Lage nun erkennt und Hand bietet zu raschen Lösungen.

2. Es seien zielgruppenspezifische Anlagen zu eröffnen, welche auf die entsprechenden Bedürfnisse Rücksicht nehmen. Zu den Zielgruppen zählen ausreisepflichtige Personen, deren Unterstützung auf Nothilfe zu beschränken ist, Asylsuchende, welche aus den Maghreb-Staaten zu uns gelangen und keine Asylgründe vorbringen, und Personen, welche bereits in einem anderen Staat ein Asylgesuch gestellt haben und gemäss Dublin-Abkommen ins Erstland zurückgeschafft werden müssen.

3. Die Umsetzung des Asylvollzugs verlangt ein abgestimmtes und gemeinsames Vorgehen des Bundesrates. Die obengenannten Zielgruppen sollten gar nicht erst auf die Kantone verteilt werden, sondern in der Zuständigkeit des Bundes bleiben. Damit diese Strategie, von der wirksame Signale betreffend die Attraktivität der Schweiz für Asylsuchende erwartet werden dürfen, auch umgesetzt werden kann, müssen die zuständigen Departemente zusammenarbeiten.

Ich bitte Sie, Frau Bundesrätin, sich dafür einzusetzen.

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