Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-13

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-13

Wortprotokoll

Ich frage mich, in welchem Fach wohl ein Examen über diese Sitzung durchgeführt wird, aber das erfahren wir dann vielleicht noch.

Der Auslöser für die Vorlage des Bundesrates war die Genschutz-Initiative, die auf ein Verbot jeder gentechnischen Veränderung hinaus wollte. Das Parlament hat eine Gen-Lex-Motion verabschiedet, aufgrund derer im Hinblick auf die Abstimmung über die Genschutz-Initiative Versprechungen gemacht wurden. Der Bundesrat wurde damals beauftragt, bestehende Vorschriften zu verschärfen, insbesondere die Würde der Kreatur gesetzgeberisch zu fassen, die Artenvielfalt zu schützen, eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen zu garantieren, den Schutz von Leben und Gesundheit der Menschen vorzunehmen, Natur und Umwelt zu schützen und den öffentlichen Dialog über die Gentechnologie zu fördern. Unsere Vorlage will diese Forderungen umsetzen.

Im Abstimmungskampf zur Initiative haben wir stets betont, dass wir die Chancen der Gentechnologie nutzen und ihre Gefahren minimieren wollen. Deshalb sehen wir für die Freisetzungen und den Vertrieb von gentechnologisch veränderten Organismen ein Bewilligungsverfahren vor. Erstes und wichtigstes Schutzziel bleibt die Sicherheit von Mensch und Umwelt.

Der Bundesrat ist in seinem Entwurf von den bestehenden Rechtsgrundlagen ausgegangen, die er, wo nötig, ergänzt hat. Die bestehenden Rechtsgrundlagen befinden sich in den vier Rechtsbereichen Umwelt, Gesundheit, Landwirtschaft und Tiergesundheit. Seit dem 1. November 1999 sind die Gesetzesvorschriften dieser vier Bereiche integral in zwei Verordnungen, in der Einschliessungsverordnung und in der Freisetzungsverordnung, konkretisiert worden. Koordinierte Verfahren sorgen seither für einen transparenten Vollzug.

Im Zentrum der Gentechnikregelung steht heute das Umweltschutzgesetz, weshalb auch die Gen-Lex-Vorlage des Bundesrates primär eine Änderung des Umweltschutzgesetzes ist. Die Ergänzungen bestehen einerseits darin, dass die Anzahl der Schutzziele erweitert wird: Zweck der bisherigen Regelung war allein der Schutz von Mensch und Umwelt, neu kommen nun die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt sowie die Achtung der Würde der Kreatur hinzu. Es geht um die Verstärkung der Haftpflichtregelung, und es geht um die Förderung des Dialogs mit der Öffentlichkeit.

Die vorberatende Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat die Vorlage des Bundesrates eingehend geprüft und in verschiedener Hinsicht geändert. Sie hat formale Änderungen vorgenommen. Als Erstes fällt auf, dass sie, anders als der Bundesrat, nicht das Umweltschutzgesetz, sondern ein neues Gentechnikgesetz für den Ausserhumanbereich in das Zentrum der Vorlage gerückt hat.

Dieses regelt primär den Umweltschutz, subsidiär auch den Gesundheitsschutz und enthält für drei Aspekte, nämlich die Kennzeichnung, den Aktenzugang und den Rechtsweg Vorschriften für den gesamten ausserhumanen Gentechnikbereich. Das Umweltschutzgesetz selber enthält deshalb keine spezifischen Umweltvorschriften über den Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen mehr. Diese verbleiben aber in den anderen Erlassen, also z. B. im Landwirtschaftsgesetz oder im Lebensmittelgesetz.

Die Kommission hat materielle Änderungen vorgenommen, welche die Vorlage durchaus stärken. Dazu gehört beispielsweise die Übergangsfrist von zehn Jahren für das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Nutztiere. Dazu gehört die Ergänzung des haftpflichtrechtlichen Schadensbegriffes durch den eigentlichen Umweltschaden, und dazu gehört die Erweiterung des Verbandsbeschwerderechtes der Umweltschutzorganisationen. Auch die Konkretisierung der Anforderungen an Freisetzungsversuche und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen gehören teilweise hierher, weil verschiedene Anforderungen weiter gehen als die bundesrätliche Vorlage.

Der Bundesrat hat von der Neukonzeption der WBK Kenntnis genommen. Seiner Ansicht nach kann die Gentechnologie im Ausserhumanbereich auch mit einem neuen Gentechnikgesetz geregelt werden. Der Bundesrat hat deshalb nichts Grundsätzliches gegen die vorgeschlagene Neukonzeption einzuwenden. Beide Konzepte, dasjenige des Bundesrates und das Ihrer Kommission, haben ihre Vorzüge und ihre Nachteile. Nach Ansicht des Bundesrates nimmt allerdings die Komplexität und Regelungsdichte gesamthaft zu, weil der Umgang mit Organismen nun in mehr Gesetzen und erheblich mehr Bestimmungen geregelt wird. Es gibt auch noch gewisse Parallelismen; eine Perfektionierung dieses Vorgehens ist im Zweitrat also durchaus noch möglich.

Im Hinblick auf die materiellen Änderungen stellt der Bundesrat fest, dass der Inhalt der Vorlage nicht entscheidend geändert wurde. Ihre Kommission hat auch im neuen Kleid des Gentechnikgesetzes insgesamt die gleiche Linie verfolgt wie der Bundesrat. Sie hat für die Freisetzung kein Moratorium vorgesehen, sondern hält an einem strengen Bewilligungsverfahren fest. Sie hat die Anforderungen allerdings teilweise konkretisiert; für Freisetzungsversuche und das Inverkehrbringen hat sie auf Gesetzesstufe Anforderungskriterien eingeführt. Der Bundesrat begrüsst diese Konkretisierung und erachtet die Differenzierung zwischen Forschungsprojekten und kommerziellen Vorhaben als richtig.

Im Haftpflichtbereich sind die materiellen Unterschiede zur bundesrätlichen Vorlage ebenfalls gering. Die beschlossenen Änderungen zur Erweiterung des Schadensbegriffes werden von uns daher ebenfalls begrüsst.

Insgesamt haben die Anträge der Kommission das Ziel, die Sicherheit im Bereich Gentechnik zu stärken. Der Bundesrat kann sich dieser Absicht anschliessen.

Eigentlich hatte ich im Sinne, jetzt noch der Kommission für ihre gründliche Arbeit zu danken, aber selbst diesen Dank hat Herr Plattner schon so gründlich an sich selbst gerichtet, dass ich dem nichts mehr beizufügen habe. (Heiterkeit)

Ich möchte noch eine weitere Bemerkung zur Zusammenarbeit Ihrer Kommission mit dem Bundesrat machen. Ich selbst war bei der Eintretensdebatte und an etwa zwei Sitzungen mit dabei. Ihre Kommission hat nie offiziell gegen meine häufige Abwesenheit protestiert, aber die Latrinenwege in diesem Haus führen natürlich auch bis in mein Büro; es ist mir nicht verborgen geblieben, dass einige von Ihnen offenbar ungehalten darüber waren, dass sich der Bundesrat derart wenig an Ihren Arbeiten beteiligt hat. Ich möchte dazu etwas sagen.

Sie haben dieses Gesetz während achtzehn Sitzungen sehr gründlich neu beraten. Dieses Geschäft ist nicht der UREK zugeteilt worden - das wäre eine Kommission, die vom Terminkalender her schon von Anfang der Legislatur an besser mit meiner Agenda abgestimmt gewesen wäre -, sondern [PAGE 308] der WBK. Die Gen-Lex ist für mein Departement eine von vielen Gesetzesvorlagen, auch solche in anderen Kommissionen, die ich nebst weiteren Arbeiten zu betreuen habe. Es ist absolut ausgeschlossen, dass die Präsenz des Vertreters des Bundesrates an all diesen achtzehn Sitzungen hätte durchgezogen werden können. Ich muss Ihnen das absolut schonungslos sagen.

Wir diskutieren seit langem über eine Regierungsreform, aber solange diese nicht realisiert ist, muss eine Zusammenarbeit, wie ich sie hier gewählt habe, möglich sein. Im Präsidialjahr ist es schon gar nicht möglich, dass ich an all diesen Sitzungen dabei bin.

Die Frage ist ja, ob der Vertreter des Bundesrates dann nicht wenigstens teilweise an den Sitzungen dabei sein könnte. Ich war deswegen bei der Eintretensdebatte dabei. Ich bin an eine andere Sitzung gekommen, an der Sie einen ganzen Vormittag lang - das ist keine Kritik, das ist nur eine Feststellung - darüber diskutiert haben, ob eine Bestimmung in Absatz 2 oder in Absatz 3 platziert werden soll. Das war eine hochinteressante gesetzestechnische Diskussion.

Es wäre vielleicht eine denkbare Lösung gewesen, dass der Bundesrat dann in die Kommission gekommen wäre, als ein besonderes politisches Anliegen, z. B. das Moratorium, diskutiert wurde. Nun war aber Ihr Fahrplan nicht so, dass Sie voraussehen konnten, wann diese politische Diskussion stattfinden würde. Deswegen musste ich mir sagen: Statt dass ich einfach dann in die Kommission komme, wenn es mir meine Agenda erlaubt, und dann vielleicht an einer für mich relativ unbedeutenden Diskussion teilnehme, ist es besser, wenn ich die ganze Arbeit und die Präsenz an den Kommissionssitzungen an unsere Verwaltung delegiere.

Ich möchte dazu noch etwas Weiteres sagen, denn ich nehme es eben ernst, wenn mir etwas auf dem Latrinenweg zu Ohren kommt. Es gibt Systeme, wo bei der Gesetzesberatung der Regierungsvertreter weder in der Kommission noch im Plenum des Parlamentes je dabei ist, weil das Parlament sich sagt: Wir sind die gesetzgebende Behörde, wir wollen gar nicht, dass sich die Exekutive einmischt; sie kann uns eine Vorlage präsentieren, aber nachher behandeln wir das. Das ist zum Beispiel in Brasilien der Fall. (Heiterkeit)

Ich habe das einfach gesagt, weil ich mal dort im Parlament war und gefragt habe: Wo sitzt denn der Vertreter der Regierung? Die Antwort war: Sind Sie wahnsinnig? Der kommt nie ins Parlament! Für den gibt es hier keinen Sitz. Wir haben ein anderes System, das ist mir schon klar. Aber wie jetzt Ihre Kommission vorgegangen ist - das ging schon etwas in Richtung Brasilien! Ein Hauch von Brasilien wehte durch diese Kommission, indem sie sich nämlich mit Herrn Professor Schweizer einen eigenen Experten "angeschnallt" hat, der sie beraten hat. Ich finde das gut, aber eigentlich hat die Kommission so die Gesetzgebungsarbeit sehr intensiv selber in die Hand genommen. Unsere Leute vom Buwal standen Ihnen auch zur Verfügung und haben Ihnen zusammen mit den Experten bei der Neuformulierung ebenfalls geholfen.

Von daher muss ich sagen, dass Sie es beim heutigen System, wo in einem Departement so viele Ämter angesiedelt sind - zu denen bei mir noch das Präsidialamt dazukommt -, tolerieren müssen, dass ich an den Kommissionssitzungen nicht dabei sein konnte; doch - das ist jetzt eigentlich das Wichtigste - das Resultat Ihrer Arbeit zeigt, dass das Vorgehen Früchte trägt und dass ein sehr gutes Resultat vorliegt. Vielleicht ist das deswegen so herausgekommen, weil ich nicht an Ihren Sitzungen teilgenommen habe. (Heiterkeit)

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-13 | Lexipedia | Lexipedia