Schwander Pirmin · Nationalrat · 2011-12-05
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-12-05
Wortprotokoll
Wir sind hier bei der letzten Differenz beim BWIS, und zwar geht es um Artikel 18, um das Auskunftsrecht. Ich bitte Sie namens der Minderheit, im Grundsatz am nationalrätlichen Beschluss vom 27. September 2011 festzuhalten.
Der Nationalrat hat am 27. September 2011 mit 117 zu 47 Stimmen eine Version gutgeheissen, wie sie jetzt im Minderheitsantrag Schwander formuliert ist. Wir hatten damals festgehalten, dass der Dreiervorschlag Hochreutener/Fluri/Schwander noch einen Fehler beinhalte und wir diesen ausmerzen würden. Im Antrag der Minderheit ist dieser Fehler jetzt ausgemerzt. Beide Versionen - die unserer Minderheit und die des Ständerates - garantieren den Rechtsschutz beim Auskunftsrecht und sind EMRK-konform. Der Unterschied liegt darin, dass der Ständerat das direkte und die Minderheit das indirekte System will.
Warum nun beim Auskunftsrecht das indirekte System? Der Nachrichtendienst des Bundes kann und darf nicht alles in der Öffentlichkeit auslegen. Ansonsten würde ja der Staatsschutz verwässert. Das System der Minderheit sieht vor, dass der Datenschutzbeauftragte Auskunft erteilt und nicht der Nachrichtendienst selbst. Aus Sicht des Staatsschutzes ist diese Ausgestaltung des Auskunftsrechts von grosser Bedeutung, denn für das heutige indirekte System haben wir eine Rechtspraxis. Rechtssicherheit ist angesichts der weltweiten Unsicherheiten nicht nur für Wirtschaft und Gesellschaft, sondern auch in der Verbrechensbekämpfung zentral.
Ich bitte Sie deshalb, im Grundsatz an unserem Beschluss festzuhalten, der Minderheit zu folgen und dadurch der Rechtssicherheit zu dienen. Ich danke für Ihre Unterstützung.