David Eugen · Ständerat · 2011-05-31
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2011-05-31
Wortprotokoll
Die Aussenpolitische Kommission hat sich am 12. Mai 2011 mit dieser Motion befasst. Diese Motion hat ja diese schwarzen Listen des Sicherheitsrates über Personen, die mit den Anschlägen vom 11. September 2001 in irgendeinem Zusammenhang stehen, zum Gegenstand. Das ist eigentlich der Hintergrund dieser Motion. Wie wir alle wissen, werden diese schwarzen Listen in einer Form geführt, die dem Einzelnen die Möglichkeit nehmen, sich rechtsstaatlich dagegen zu wehren.
Wir haben vom Bundesrat an dieser Sitzung die Information erhalten, dass er den Auftrag, den diese Motion ihm gibt, erfüllt hat. Der Bundesrat hat uns mitgeteilt, er habe am 22. März 2010 dem Sicherheitsrat der Uno exakt diesen Brief geschrieben, den die Motion verlangt; er hat also diese Intervention beim Sicherheitsrat gemacht und die vier Konditionen genannt, die ich nun vorlesen möchte, sind sie doch wichtig. Er hat gesagt, dass die Schweiz die Sanktionen nicht mehr umsetzen wird, wenn "die betroffene Person seit mehr als drei Jahren auf der 'schwarzen Liste' figuriert und noch nicht vor Gericht gestellt wurde; die betroffene Person nicht die Möglichkeit hatte, bei einer unabhängigen Instanz zu rekurrieren; von keiner Justizbehörde gegen die betroffene Person Anklage erhoben wurde und seit der Aufnahme in die Liste kein neues die betroffene Person belastendes Element vorgebracht wurde". Wenn diese vier Konditionen erfüllt sind, werde die Schweiz, wie der Bundesrat mitgeteilt hat, die Sanktionen nicht umsetzen. Diese Mitteilung ist im Sinne der Motion Marty Dick erfolgt.
Wir haben uns noch beim Bundesrat erkundigt, wie das nun in der Schweiz gehandhabt werde. Hier haben wir, das muss ich Kollege Marty sagen, inhaltlich eine Differenz: Der Bundesrat hat uns mitgeteilt, dass hier in der Schweiz keine Sanktionen stattfinden, wenn diese vier Konditionen erfüllt sind. Das hat uns der Bundesrat mitgeteilt. Wir haben auch nachgefragt und uns versichern lassen, dass das so sei. Sie sagen nun heute, der Bundesrat habe das nicht erklärt, er sei nicht dieser Ansicht. Da besteht eine Differenz. Eigentlich erwarte ich auch vom Bundesrat, dass er das klarstellt.
Wir sind bei der Abschreibung dieser Motion davon ausgegangen - ich möchte das wirklich betonen -, dass der Bundesrat diesen Auftrag erfüllt hat, was das Schreiben und was die Frage der Umsetzung in unserem Lande betrifft. Die Kommission ist dann zum Schluss gekommen: Wenn wir nicht abschreiben würden, dann würden wir das ja infrage stellen, was der Bundesrat jetzt gemacht hat, nämlich das Schreiben an den Sicherheitsrat und die Handhabung in unserem eigenen Land.
Der Sicherheitsrat hat auf dieses Schreiben der Schweiz bzw. des schweizerischen Bundesrates geantwortet. Es ist uns dargelegt worden, dass die Antwort des Sicherheitsrates völkerrechtlich als Notenwechsel angeschaut wird, das heisst, der Sicherheitsrat hat Kenntnis vom Standpunkt der Schweiz, und er hat Kenntnis davon, dass dieser Standpunkt diese vier Konditionen aufweist. Der Sicherheitsrat hat dann Bedenken geäussert; er sei der Meinung, schrieb er, die Uno-Charta und das Sanktionensystem der Uno gingen über das Schweizer Recht hinaus, und er hat diese Bedenken in der Antwort mitgeteilt. Es ist aber klar: Der Sicherheitsrat hat den Standpunkt der Schweiz zur Kenntnis genommen. Auch das war für uns ein Anlass zu sagen: Wir haben unsere Position klar erklärt. Wir haben auch gesagt, dass wir uns in der Schweiz daran halten. Damit ist der Auftrag ausgeführt.
Das sind die Gründe dafür gewesen, dass wir die Abschreibung beschlossen haben. In der Kommission ist man sogar der Meinung gewesen: Wenn wir die Motion nicht abschrieben, würden wir die Handlungen, die jetzt von unserer Regierung gemacht worden sind, infrage stellen. Ich möchte auch noch sagen, dass Kollege Recordon in der Kommission den Antrag gestellt hat, die Motion sei aufrechtzuerhalten; vielleicht äussert er sich auch noch dazu. Kollege Recordon hat sich nach der einlässlichen Diskussion, die ich wiederzugeben versucht habe, entschieden, seinen Antrag zurückzuziehen. Danach ist die Motion ohne Widerspruch zur Abschreibung beantragt worden.
Ich muss sagen: Ich weiss nicht, welche Diskussion inzwischen im Bundesrat stattgefunden hat und was die Gründe des Bundesrates sind. Ich kenne auch die Diskussion in der [PAGE 366] nationalrätlichen Kommission nicht. Ich sage aber, obwohl die Kommission nicht zusammengekommen ist: Wenn der Bundesrat hier sagt, es sei nicht so, wie er es uns gesagt habe, er wolle also die Motion nicht abschreiben, dann ziehen wir unseren Antrag zurück - mindestens bis zur Klärung der Frage, wie es wirklich ist. Daher schlage ich vor, dass die Aussenpolitische Kommission - wenn kein Kollege widerspricht - den Antrag auf Abschreibung zurückzieht, damit wir die Sache nochmals traktandieren und klären können. Das ist mein Vorschlag in dieser Sache.