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Büttiker Rolf · Ständerat · 2011-05-31

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-05-31

Wortprotokoll

Die SPK des Ständerates hat dieser parlamentarischen Initiative einstimmig Folge gegeben. Die Kommission unterstützt damit einhellig die Bestrebungen, wonach die Stimmberechtigten im Ausland die Anmeldung im Stimmregister in Zukunft direkt und automatisch durch die blosse Teilnahme an einem eidgenössischen Urnengang vornehmen können.

Dazu gestatte ich mir folgende Bemerkungen: Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer können sich anlässlich ihrer Immatrikulation bei einer Schweizer Vertretung im Ausland auch im Stimmregister eintragen lassen und sich so die Möglichkeit der Teilnahme an eidgenössischen Urnengängen schaffen. In knapp der Hälfte aller Kantone erwerben sie sich so auch das Stimmrecht in kantonalen Angelegenheiten und in den Kantonen Basel-Landschaft und Neuenburg zusätzlich auch das kommunale Stimmrecht. Dennoch bleiben Unterschiede zwischen Stimmberechtigten im Ausland und im Inland bestehen.

Mit der Verordnung vom 16. Oktober 1991 über die politischen Rechte der Auslandschweizer hat der Bundesrat diese Obliegenheit für die Stimmberechtigten im Ausland vereinfacht. Die Gemeinden sollen allen ihren Auslandschweizern einmal pro Jahr zusammen mit dem Stimmmaterial eine vorgedruckte Karte zustellen, die diese unterzeichnen, datieren und zusammen mit dem Stimmzettel zurücksenden können, sodass sie für weitere vier Jahre im Stimmregister verbleiben. Verschiedene Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer empfanden auch diese Lösung, die einer Erleichterung gleichkam, noch als unzumutbare Hürde. Aus diesem Grund verlangt die parlamentarische Initiative Meyer Thérèse, dass das vierjährige Fortbestehen des Stimmregistereintrags bereits durch jede blosse Teilnahme an einem Urnengang sichergestellt wird. Dieses Anliegen ist verständlich, und es wird, wie bereits erwähnt, von der Kommission des Ständerates einstimmig unterstützt.

Freilich gehört es in einer rechtsstaatlichen direkten Demokratie auch zu den Aufgaben, dafür zu sorgen, dass jeder Urnengang manipulationsfrei abläuft. Die Erleichterung für die Stimmberechtigten und der damit verbundene Abbau der Bürokratie sind wünschbar. Wir vertrauen dem Bundesrat und der Verwaltung, dass sie zusammen mit der Einführung des neuen Verfahrens die erforderlichen Massnahmen treffen, um Missbrauch auszuschliessen. Diesbezüglich bestehen - Sie können die entsprechen Stellen in der Botschaft nachlesen - gewisse Gefahren. Die Schwelle für Missbrauch soll heraufgesetzt werden: Die Frau Bundeskanzlerin hat der Kommission versprochen, diesbezüglich mit aller Härte beziehungsweise mit null Toleranz vorzugehen. Mit der Einführung des Vote électronique wird überdies die Möglichkeit geboten, alle Abläufe zu überdenken und somit eine moderne und ganzheitliche Lösung zu finden, die sowohl den Stimmberechtigten als auch den zuständigen Behörden entgegenkommt.

Ich bitte Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen und der parlamentarischen Initiative Meyer Thérèse Folge zu geben.