Maurer Ueli · Bundesrat · 2011-05-31
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-05-31
Wortprotokoll
Es ist tatsächlich eine Vorlage, die seit längerer Zeit unterwegs ist. Odysseus brauchte laut der griechischen Sage zehn Jahre, um nach dem Kampf um Troja nach Hause zu gelangen, und wir haben dieses Gesetz jetzt ebenfalls seit zehn Jahren in der Vorbereitung. Die Vorbereitungsarbeiten begannen 2001; das Geschäft kannte fünf Bundesräte, und ich bin der fünfte, der sich damit beschäftigt. Es wäre schön, wenn wir dieses Gesetz zum Abschluss bringen könnten.
Die Vorarbeiten begannen 2001; dann gab es im Jahr 2007 eine erste Botschaft, die aus diesen Vorarbeiten und umfangreichen Vernehmlassungen entstanden ist. Seit dieser ersten Botschaft hat sich aber einiges geändert. Das Parlament nahm dann das Heft selber in die Hand. Aufgrund einer Motion des Ständerates erliess das Parlament dann das Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes, das eigentlich die Zusammenarbeit regelt. Dann erfolgte der Transfer des ehemaligen Dienstes für Analyse und Prävention, also des Inlandnachrichtendienstes, vom EJPD ins VBS, und seit dem 1. Januar 2010 werden diese Bereiche nicht nur im gleichen Departement geführt, sondern sie sind auch zusammengelegt worden. In der Zwischenzeit ist auch der Bericht der GPK über die Umstände der Ernennung von Roland Nef zum Chef der Armee erschienen. Auch das hat diese Gesetzgebung beeinflusst.
Inzwischen hat Herr Professor Giovanni Biaggini ein Rechtsgutachten verfasst, um die rechtliche Basis, die verfassungsmässige Grundlage, zu überprüfen. Wir können heute aufgrund des Gutachtens davon ausgehen, dass die damals offene Frage, ob die Rechtsgrundlage genüge, heute beantwortet ist: Sie genügt unserer Meinung nach.
Allen diesen Sachverhalten zum Trotz wiesen der Nationalrat und dann auch der Ständerat die Botschaft an den Bundesrat zurück. Der Bundesrat analysierte dann die Lage noch einmal, auch mit den Präsidenten der Kommissionen für Rechtsfragen. Er wählte ein zweistufiges Vorgehen: In einem ersten Schritt will er ein "BWIS reduziert" unterbreiten, um insbesondere die gesetzlich notwendigen organisatorischen Schritte zu verwirklichen, die sich aus der Zusammenführung der Nachrichtendienste und aus den erwähnten Berichten ergeben; in einem zweiten Schritt will er Ihnen ein Bundesgesetz über den gesamten Nachrichtendienst vorlegen. Die Vorarbeiten dazu sind im Gange, und die Botschaft sollten wir Ihnen Ende des nächsten Jahres zuleiten können. In diesem Nachrichtendienstgesetz werden auch alle sensiblen und umstrittenen Punkte eingebracht und diskutiert werden können, die zur Rückweisung der Botschaft geführt haben. Den Auftrag, den das Parlament dem Bundesrat erteilt hat, versuchen wir damit umzusetzen.
Aufgrund des Ablaufs und aus dieser Optik wären wir eigentlich dankbar, wenn das vorliegende Gesetz jetzt verabschiedet werden könnte. Damit hätten wir die Grundlage für die weitere Bearbeitung. Das wäre dann klar. Das Gesetz könnte auf den 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft treten. Mit diesem zweistufigen Vorgehen sollten wir - so meinen wir - zum Ziel kommen.
Was gegenüber der zurückgewiesenen Vorlage bei diesem Gesetz fehlt, ist, dass die Zusatzbotschaft kein präventives Überwachen des Post- und Fernmeldeverkehrs enthält; das war damals umstritten. Sie enthält auch das Beobachten an nicht allgemein zugänglichen Orten und das geheime Durchsuchen von Datenbearbeitungssystemen nicht. Das waren die wichtigen Punkte, die damals unter dem Titel "Lauschangriff auf Schweizer Bürger" umstritten waren und zur Rückweisung des Gesetzes führten. Das Kritische ist also aus dieser Botschaft herausgenommen worden. Wir werden versuchen, Ihnen das im Nachrichtendienstgesetz in einer Form zu unterbreiten, die mehrheitsfähig ist.
Übrig geblieben ist im Wesentlichen das Verbot von Tätigkeiten, die terroristische, gewalttätige oder extremistische Umtriebe fördern und eine konkrete Gefahr für die innere Sicherheit der Schweiz darstellen. Weiter sind es Dinge, die eine legale Basis benötigen und deshalb im Gesetz festgehalten werden sollen. Die Lagedarstellung wird schon so gemacht; das soll hier festgeschrieben werden. Auch die Meldungen und Auskünfte von Amtsstellen sind hier im Detail geregelt. Die Fragen rund um die Auskunftspflicht gewerblicher Transporteure sind ein neues Element, das hineingekommen ist. Tarnidentitäten erhalten eine entsprechende Rechtsgrundlage. Nach Beratung in der Kommission ist auch die Aufsicht über die Funkaufklärung in diesem Gesetz geregelt; diese fehlte eigentlich im Bundesgesetz über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG).
Wir meinen, dass es jetzt eine Vorlage ist, die insgesamt das regelt, was geregelt werden sollte, damit wir ordentlich, auf legaler Basis arbeiten können. In einer zweiten Etappe sollen die politisch umstrittenen Punkte ausführlich diskutiert werden. Das braucht entsprechend Zeit, jetzt für die Erarbeitung und dann auch in der Vernehmlassung.
Auch ich bitte Sie, auf dieses Gesetz einzutreten. Es gibt keine Minderheitsanträge mehr. Der Bundesrat schliesst [PAGE 369] sich dort, wo sie eine ergänzende Bestimmung eingefügt hat, Ihrer Kommission an.