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Maurer Ueli · Bundesrat · 2011-05-31

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-05-31

Wortprotokoll

Die Funkaufklärung ist ein Teil der gesamten Kommunikationsüberwachung. Es gibt aber auch andere Bereiche, die geregelt werden müssen. Der Bundesrat hatte daher vor, diesen Bereich neu im Nachrichtendienstgesetz zu regeln, und zwar als einheitliche Regelung für die gesamte Kommunikation. Aber Sie haben natürlich Recht: Wir stützen uns jetzt seit Jahren für einen politisch relativ sensiblen Bereich nur auf die Verordnungsstufe, und wir sind daher grundsätzlich damit einverstanden, dass man das jetzt im Gesetz festschreibt, damit eine legale gesetzliche Basis für die Funkaufklärung entsteht, weil die unmittelbare Zukunft des Nachrichtendienstgesetzes ja noch nicht in Stein gemeisselt ist. Ich möchte aus unserer Sicht festhalten, dass wir den Übertrag von der Verordnung ins Gesetz so verstehen, dass es keine Änderung der bisherigen Praxis gibt, weil die Abläufe eingespielt sind; das funktioniert, und wir meinen, dass wir das nun zwar im Gesetz haben, aber dass es an der Praxis nichts ändert - da waren wir uns in der Kommission einig -, weil eine Praxisänderung für die Dauer dieses Gesetzes unserer Meinung nach nicht sinnvoll ist; es ist auch nicht gefordert. Aber es wäre mein Wunsch, dass man daraus nicht ableitet, dass sich etwas geändert hat, vielmehr schreiben wir damit die bisherige und an sich bewährte Praxis im Gesetz fest und geben ihr eine legale Basis gegenüber der heutigen Verordnung.