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preparatory:AB 136545

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2011-05-31

Wortprotokoll

Es ist tatsächlich so: Wir haben intern lange diskutiert, ob wir diese Motion annehmen sollen oder nicht. Wir haben die Frage, ob die Stelle eines Ombudsmanns zu schaffen sei, aufgrund konkreter Fälle auch schon mehrere Male besprochen. Tatsache ist, dass die Leute heute offener sind, dass sie rascher Auskunft erhalten wollen und rascher reklamieren; man kann sie im Gespräch auch wieder auf den Boden zurückholen.

Im Grunde genommen haben wir im Dienstreglement mit der Dienstbeschwerde usw. die Rechtswege; das funktioniert. Wir sind auch der Meinung, dass sich Vorgesetzte und Untergebene in der Regel direkt finden sollten, wenn irgendwo ein Problem besteht. Die Organisation eines Ombudsmanns darf nicht dazu führen, dass man den Dienstweg umgehen kann, dass also eine zusätzliche Beschwerdemöglichkeit für alles und jedes geschaffen wird. Wir haben ja gewisse Erfahrungen; die kalte Suppe oder der Nachbar, der schnarcht, sind Beschwerdegründe. Für all das dürfte keine Ombudsstelle geschaffen werden.

Der Hauptgrund für die Ablehnung war aber, wie Sie erwähnt haben, dass wir keinen Brigadier als Ombudsmann möchten. Damit wäre die Stelle wahrscheinlich etwas zu hoch angesiedelt. Wir möchten die Zahl der Brigadiers eher reduzieren und sie nicht weiter ausdehnen; wir sind daran, dies zu tun.

Wenn Sie die Motion annehmen sollten, würden wir uns die Freiheit herausnehmen, die Stelle etwas in die Praxis einzugliedern - in dem Sinne, wie es der Motionär gesagt hat -, und versuchen, daraus ein Instrument zu machen, mit dem in berechtigten Fällen wirklich eine Anlaufstelle geboten wird. Wir sind aber nach wie vor der Meinung, dass eigentlich der Rechtsweg besteht und dass der Dienstweg beschritten werden muss; das ist im Militär etwas Wichtiges und Zentrales. Wir können uns aber auch vorstellen, dass im einen oder anderen Fall eine Ombudsstelle vielleicht etwas unabhängiger eingreifen und schlichten kann.

Aus unserer Sicht müssen Sie die Motion nicht annehmen. Wenn Sie sie aber annehmen sollten, würden wir uns eine gewisse Freiheit ausbedingen; wir würden die Stelle aber so gestalten, dass sie auch der Absicht des Motionärs entspräche.

Ich fordere Sie aber nicht auf, die Motion anzunehmen.