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preparatory:AB 136591

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-06

Wortprotokoll

Dieser Tatbeweis muss sogar von Gesetzes wegen erbracht werden; da kann ich Herrn Germann trösten. Im Entwurf zu Artikel 28 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (Finmag), das morgen im Erstrat behandelt wird, ist diese Koordinationsverpflichtung sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Im Übrigen bin ich Ihnen für diese Hinweise dankbar. Ich werde auch den Fristen gebührende Beachtung schenken und dafür sorgen, dass das, was wir jetzt im Finmag beschliessen, in Absprache mit der Revisionsaufsichtsbehörde eben auch gemacht wird. Insofern danke ich für die Ausführungen.

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