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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2007-03-06

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-06

Wortprotokoll

Herr Berset schneidet ein Thema an, das in letzter Zeit sehr starke öffentliche Beachtung gefunden hat, ein Thema, bei dem eine Seite der anderen einfach unablässig vorwirft, dass sie übervorteile. Ich glaube, Herr Berset, man kann diese Frage nur beantworten, indem man versucht, sich den Mechanismus dieser Gewinnverteilung und der Errechnung dieser "legal quote" noch einmal vor Augen zu führen.

Jetzt muss ich leider hier eine kurze pädagogische Lektion einschieben. Wir müssen dort beginnen, wo eigentlich der Schauplatz für diese Versicherungen ist, und das sind autonome und teilautonome Sammel- und Vorsorgeeinrichtungen. Das sind die Risikoträger, das sind auch diejenigen, die für die Transparenz zu sorgen haben; sie sind die rechtlich eigenständigen Einheiten gemäss BVG. Jetzt haben sie zur Abwicklung die Banken und in erster Linie die Versicherungen. Die Versicherungen wiederum präsentieren jedes Jahr eine Bilanz und eine Erfolgsrechnung, und zwar für den Teil berufliche Vorsorge, aber auch für das übrige Geschäft; das wird separat ausgewiesen. Im Bereich der beruflichen Vorsorge wiederum gilt es zu unterscheiden zwischen den Bereichen, bei denen die Risikoträger, die hier ihre Mittel anlegen, einer Mindestquote unterstellt sind, und denjenigen Bereichen, die der Mindestquote nicht unterstellt sind; einen Hinweis dazu finden Sie in Artikel 155 der Verordnung.

Jetzt muss man die der Mindestquote unterstellten Gewinne technisch zerlegen, man muss das Ergebnis technisch betrachten. Das geschieht nach drei Gesichtspunkten: Als ersten Gesichtspunkt muss man den Sparprozess anschauen. Der zweite ist der Risikoprozess für die Versicherung. Der dritte ist dann der Kostenprozess, und dazu gehört die betriebswirtschaftliche Sicht.

Bei der Sparkomponente sind die Betriebserträge zu berücksichtigen, also die Kapitalerträge minus die Kapitalverwaltungskosten; beim Betriebsaufwand sind es auf dieser Stufe der technische Zins und die Abwicklung aus Rückkäufen unter Berücksichtigung des technischen Zinses: Das ist das Niveau Sparkomponente.

Dann kommt das zweite Niveau, die Risikokomponente. Das ist auf der einen Seite die versicherungsmässige Risikoprämie beim Betriebsertrag, und beim Betriebsaufwand sind es die Aufwände, die die Versicherung wegen Tod, Invalidität usw. erbringen muss. Dann ist es aber auch das Ergebnis der Rückversicherung, das finden Sie in den Abschlüssen der Versicherungen immer auch ausgewiesen, und letztlich ist es die Abwicklung aus den laufenden IV-Renten. Das ist der Bereich Risikokomponente.

Dann kommt der dritte Bereich, die Kostenkomponente. Das sind die Kostenprämien. Bei den Betriebserträgen und beim Betriebsaufwand sind es die Kosten für die allgemeine Verwaltung und auch der Aufwand, der zum Abschluss der Verträge betrieben werden muss. [PAGE 40]

Wenn man diese Zergliederung des technischen Ergebnisses einmal hat, dann kommt die Handhabung der Mindestquote. Da haben wir die ertragsbasierte Berechnung, die vorschreibt, dass höchstens 10 Prozent der Erträge aus Spar-, Risiko- und Kostenprozess, die ich vorher kurz geschildert habe, vom Versicherungsunternehmen einbehalten werden dürfen. Anders gesagt: Mindestens 90 Prozent werden den Versicherten in Form von Versicherungsleistungen und von Überschussanteilen gutgeschrieben. Das ist die ertragsbasierte Berechnung.

Jetzt gibt es auch die ergebnisbasierte Verteilung. Diese sieht vor, dass die Versicherten 90 Prozent vom Ergebnis - das ist der Gewinn - erhalten und die Versicherer 10 Prozent. Diese Verteilung gelangt dann zur Anwendung, wenn die Rendite des Versicherers gut ist, wenn sie hoch ist. Im Gesetz heisst es mindestens 6 Prozent, und der Mindestzinssatz soll höchstens 4 Prozent betragen. Man kann also sagen, es gilt, wenn gute Bedingungen herrschen.

Das war jetzt so in diesem Zusammenhang, den wir Ihnen geschildert haben, und das Bundesamt für Privatversicherungen hat nur das gemacht, was wir in der Verordnung seinerzeit angekündigt haben. Die Entwicklung dieser technischen Zerlegung des Ergebnisses liegt vor. Es ist auch durchaus möglich, Herr Berset, dass man das einmal in der WAK mit den Detailzahlen präsentiert. Das würde noch viel mehr Zeit erfordern, als das jetzt hier der Fall war. Ich habe sehr stark abgekürzt. Aber ich glaube, es würde sich lohnen, hier einmal diese Präsentation zu machen. Ich glaube, es ist ein Thema, das wir nun auch schon lange vor uns herschieben und wo die Vertreter zweier Auffassungen einander unerbittlich gegenüberstehen. Ich bin der Meinung, da könnte man ohne Weiteres den gemeinsamen Nenner finden, wenn man sich die Mühe gäbe, in die Zahlen einzusteigen und einmal zu sehen, in welchen Schritten diese Quoten errichtet werden. Dann werden Sie am Ende zum Schluss kommen, dass das, was vom Bundesamt für Privatversicherungen gemacht wurde, eine richtige Entwicklung ist und dass man hier auch gemäss Gesetz und Verordnung vorgegangen ist.