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Schiesser Fritz · Ständerat · 2007-03-06

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-06

Wortprotokoll

Ich wäre Herrn Bundesrat Merz dankbar, wenn er den Zeitplan, der in der Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Februar skizziert wird, näher darlegen würde. Wir sind jetzt im ersten Quartal 2007, und da sollte ja eine von der Eidgenössischen Bankenkommission eingesetzte Arbeitsgruppe gewisse erste Schlussfolgerungen gezogen haben.

Aus der Stellungnahme des Bundesrates sieht man, dass Abklärungen im Gange sind. Ich hätte aber bei einer Ablehnung der Motion - auch wenn das hier in diesem Saal differenziert erfolgen würde - die gleichen Bedenken, wie sie jetzt auch von Herrn Kollege Wicki geäussert worden sind. Das Signal würde ganz anders verstanden und ausgelegt, nämlich dahingehend, dass nach der kleinen Revision bei Artikel 161 Ziffer 3 des Strafgesetzbuches die Sache ad acta gelegt werden soll. Diesen Eindruck möchte ich unbedingt vermeiden.

Zudem schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme, dass er sich vorbehalten würde, im Zweitrat den Antrag zu stellen, die Motion in einen Prüfungsauftrag zu ändern. Das muss dem Bundesrat offenbleiben, das ist klar. Zu einem späteren Zeitpunkt wüsste man aufgrund der Abklärungen mehr, sodass man sich dann im Zweitrat allenfalls mit einem Prüfungsauftrag begnügen könnte. Das zu beurteilen ist heute aber noch nicht möglich.

Deshalb bin ich auf einer ähnlichen Linie wie Herr Kollege Wicki. Ich stimme der Motion jetzt einmal zu. Je nachdem, wie diese Abklärungen ausfallen, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme erwähnt, bleibt die Möglichkeit offen, einen Prüfungsauftrag zu erteilen. Damit hätten wir aber ein klares Signal gesetzt: Es soll im Insiderstrafrecht etwas geschehen.