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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2007-03-06

Wortprotokoll

Gerne übernehme ich dieses Kyrie eleison, indem ich mich mit einem Präludium zuerst an Frau Sommaruga wende und sie ersuche, jetzt endlich einmal mit dieser These aufzuhören - die sie zum dritten Mal hier vertritt -, ich hätte diese beiden Gutachten manipuliert. Ich habe Ihnen in der Kommission nachgewiesen, an welchen Daten die Sitzungen der Kommission stattgefunden haben. Sie können dem Gutachten von Herrn Grisel im ersten Satz entnehmen, wann er den Auftrag bekommen hat. Ich ersuche Sie, jetzt einmal mit diesen Termingeschichten aufzuhören.

Es ist einfach so, dass ich von Anfang an sah, dass das Bundesamt für Justiz die Rechtsformneutralität in den Vordergrund stellen würde. Ich wusste - wie alle, die in diesem Land Verfassungsrechtler sind -, dass es auch andere Auffassungen gibt. Ich wusste, dass Herr Professor Grisel, der seit bald dreissig Jahren an der Universität Lausanne Verfassungsrecht lehrt, in diesem Punkt eine andere Meinung hat. Selbst wenn ich das Gutachten des Bundesamtes für Justiz im Wortlaut gehabt hätte - ich hatte es nicht -, wäre es richtig gewesen, Herrn Grisel mit einem Gegengutachten zu beauftragen, um das Spannungsfeld darzulegen, in dem hier zu legiferieren ist. Das Gutachten kam - Herr Leuenberger hat es zu Recht gesagt - etwas spät, das will ich gerne konzedieren. Aber es war nötig. Ich glaube, die Debatte hat jetzt gezeigt, dass wir hier einen entscheidenden Schritt vorangekommen sind. Ich ersuche Sie jetzt, von diesen Terminpickereien einmal Abstand zu nehmen.

Wir haben hier zu Beginn der Debatte vom Kommissionspräsidenten wiederholt zu hören bekommen, welches die Ziele dieser Unternehmenssteuerreform sind. Er hat es auf den Punkt gebracht. Er hat unter anderem gesagt, es müssten Anreize für KMU geschaffen werden, die Unternehmer müssten die Möglichkeit haben, sich optimaler zu finanzieren, es müssten Wachstumsimpulse geschaffen werden, mit denen man jenen, die für ein Unternehmen Verantwortung tragen, im steuerlichen Bereich das Leben erleichtert.

In der Tat muss man gerade dieses Projekt auch im Gesamtzusammenhang der schweizerischen Steuerpolitik sehen. Diese Steuerpolitik hat seit den Neunzigerjahren eine Linie. Es muss in einem Land immer Steuerreformen geben. Wir brauchen diese Dynamik, man darf nie nachlassen. Man muss am einen Ort eine Steuerreform machen und am anderen Ort die Fragen wieder neu stellen. "Pierre qui roule n'amasse pas mousse", Herr Berset. Es ist wichtig, dass wir dranbleiben.

Und so war 1997 die Holdingbesteuerung am Beginn dieses Kontinuums, dieser Messe, wie Sie sagen. Die Erfolge sind ja da! Die Holdingbesteuerung hat hervorgebracht, dass die Besteuerung der juristischen Personen in den letzten Jahren weit stärker gewachsen ist als das Bruttoinlandprodukt. Ich weiss, dass es problematisch ist, diese beiden Dinge wie Äpfel und Birnen miteinander zu vergleichen, aber das sind trotzdem Hinweise. Wenn die Steuereinnahmen bei den juristischen Personen trotz Steuersenkungen derart wachsen, dann muss doch irgendwo ein positiver Effekt vorhanden gewesen sein, sonst wäre ja mathematisch das Gegenteil eingetreten! In einem zweiten Schritt - das möchte ich doch auch wiederholen - haben wir uns mit Sofortmassnahmen der Ehepaarbesteuerung angenommen. Wir - das Parlament mit dem Bundesrat zusammen - haben beschlossen, dass ab nächstem Jahr alle Ehepaare von Rorschach bis Genf 2500 Franken Abzüge tätigen können. Wir haben beschlossen, dass wir die Zweiverdiener-Ehepaare entlasten, um zu ermöglichen, dass Frauen entweder im Beruf bleiben oder in den Beruf gehen, wenn sie verheiratet sind, oder umgekehrt gesagt: dass sie dafür nicht bestraft werden. Das ist Steuerpolitik im Bereich der Ehepaare und der Familien.

Jetzt sind wir in einer neuen Phase, der Unternehmenssteuerreform II, und da haben die Kantone mit Ihnen zusammen gesagt: Nach den Holdings Ende der Neunzigerjahre müssen jetzt die kleinen Unternehmen auch profitieren können, wir wollen dem Gewerbe diese Möglichkeit auch geben, dem Gewerbe, das Hunderttausende von Arbeitsplätzen aufweist. Es geht ja nicht nur um die Situation des Anteilseigners, es geht auch um die Situation seines Unternehmens.

Da gibt es nun zwei Kategorien: Das eine sind die Einzelunternehmen, die Personengesellschaften, von denen es - und jetzt komme ich zu den Zahlen, Herr Berset; ich habe andere, als Sie in Ihrem Votum genannt haben - rund 200 000 gibt. Diese beschäftigen mehr als 600 000 Mitarbeiter; das sind Arbeitsplätze der KMU. Solche KMU profitieren vom Wegfall der Ärgernisse. Man darf das nicht vergessen: Sie haben vorhin diese Ärgernisse beseitigt, die im Übertrag von Immobilien vom Privat- ins Geschäftsvermögen, dann im Aufschub von Steuertatbeständen, im Hinblick auf die Nachfolge, bei der Liquidation, bei der Geschäftsaufgabe usw. bestehen! Davon profitieren dann alle diese Firmen; das haben Sie heute Morgen beschlossen.

Dann haben wir zweitens die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften - das sind etwa 140 000 Unternehmen mit insgesamt mehr als 2 Millionen Arbeitnehmenden. Die Kapitalgesellschaften können die Gewinne an die Kapitalsteuer anrechnen - das vergessen Sie schon wieder! Das ist auch ein Teil der Steuerreform und eine Möglichkeit, die wir dort einräumen, womit eben beide Gesellschaftsarten durch diese KMU-Reform entlastet werden.

Ein weiterer Punkt ist jetzt auch in Ihren Debatten wieder zum Ausdruck gekommen: Die Schwierigkeit liegt darin, dass man irgendwo ganz abstrakt in der Phänomenologie und in der Verfassung beginnt, wo steht, dass die Rechtsgleichheit ein ganz wichtiges Kriterium sei. Zugegeben, niemand bestreitet das, aber je eher man es dann von der Phänomenologie auf den einzelnen Fall übertragen muss, desto schwieriger wird es, Rechtsgleichheiten zu definieren. Und auch was die Frage der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit betrifft, gibt es bezüglich dieser Teilbesteuerungsfragen, auch bei den Kantonen, noch keine [PAGE 22] Gerichtspraxis. Ich habe kein Bundesgerichtsurteil gefunden, das sich mit der Frage der Teilbesteuerung beschäftigt. Also gibt es noch keine authentischen Auslegungen dessen, was wir unter Rechtsgleichheit und der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit usw. verstehen, ja, selbst die Frage der Rechtsformneutralität gegenüber der Finanzierungsneutralität ist nicht bundesgerichtlich erhärtet worden. Das Bundesamt für Justiz sagt: Wichtig ist die Rechtsformneutralität, nämlich dass man nicht die einen Gesellschaften aufgrund der Rechtsform gegen die anderen ausspielt - okay. Aber ebenso wichtig kann die Finanzierungsneutralität sein - das hat Herr Grisel gesagt -, nämlich, ob ein Unternehmen selbstfinanziert oder fremdfinanziert ist, ob man thesaurierte Gewinne ausschüttete, damit das wieder Kapital freisetzt, um in die Dynamik der Wirtschaft hineinzugehen, oder ob man auf diesen Geldern einfach hockt, weil man dann sonst bestraft würde, wenn man sie ausschüttet. Das sind doch die Fragen! Die Rechtsformneutralität in Ehren, aber die Finanzierungsneutralität ist für die Entwicklung unserer Wirtschaft eben auch wichtig! Daher gehören diese Dinge zusammen.

Das Bundesamt für Justiz hat zu Beginn in Bezug auf diese abstrakten Punkte selber gesagt, das Rechtsgleichheitsgebot sei zu abstrakt, um in eine präzise Antwort auf die Frage nach dem zulässigen Teilbesteuerungsmass eingebaut zu werden. Das steht im Gutachten des Bundesamtes für Justiz.

Zur Mathematik: Wir haben in der Eidgenössischen Steuerverwaltung viele Zahlen erarbeitet. Wenn Sie eine Menge von hunderttausend Individuen nehmen, haben Sie nachher eine neue Zahl; aber es bleiben am Ende trotzdem hunderttausend Individuen. Das ist gerade auch hier die Problematik. Wenn Sie den Kippeffekt anschauen, dann sehen Sie, es gibt eine mathematische Zahl, die besagt: Ab dem und dem Limes lohnt es sich, statt Lohn eine Dividende zu beziehen, weil der Kippeffekt das bewirkt; wenn dieser Kippeffekt eintritt, dann geht die AHV leer aus. Das können Sie mathematisch so berechnen, aber in Tat und Wahrheit werden sich die Unternehmer in diesen Fragen eben nicht nur am Kippeffekt orientieren, sondern sie haben noch eine betriebliche Situation zu berücksichtigen. Vielleicht müssen sie Reserven bilden, weil sie etwas im Sinn haben; vielleicht müssen sie etwas ausschütten, weil sie eine Liquidation oder eine Nachfolge planen; vielleicht haben sie ein Unternehmen, das sehr grosse Lager halten muss, und müssen deshalb für die Lager viel Kapital akkumulieren usw. Deshalb bleiben diese Zahlen am Ende trotz der mathematischen Scheingenauigkeit immer etwas unsicher.

Ähnlich ist es mit den Steuerausfällen: Als der Bundesrat die Botschaft zu dieser Unternehmenssteuerreform erliess, sprachen wir von Steuerausfällen in der Höhe von vielen Hundert Millionen Franken. Nachdem bereits 14 Kantone in diesem Bereich vorausgegangen sind, sind die Verhältnisse heute neu zu beurteilen. Die neueste Fassung lautet: Wenn Sie einen Teilbesteuerungssatz von 70 Prozent bei qualifizierter Beteiligung von 10 Prozent beschliessen würden, würden sich die gesamten Steuerausfälle für Bund und Kantone bei 230 Millionen Franken bewegen. Da muss ich schon sagen: 230 Millionen Franken, das sieht nach sehr viel aus; aber wenn Sie das dem Bruttoinlandprodukt gegenüberstellen, sind es natürlich geringfügige Erleichterungen. Wenn Sie 60 Prozent beschliessen, kommen Sie auf 405 Millionen Franken, und davon betrifft nur der kleinste Teil die Bundeskasse, der Rest betrifft die Kantone nach Massgabe ihrer Anteile.

Am Ende kommen die Einzelentscheide der Steuersubjekte, also der Gewerbeunternehmen. Die Entscheide sind von Unternehmen zu Unternehmen anders. Da können Sie noch so studieren und Gutachten machen - am Ende wird es dabei bleiben, dass wir ein Niveau finden müssen, von dem wir sagen können: Es ist, auch unter Verfassungsgesichtspunkten, akzeptabel, dass man die KMU so entlastet. Dieses Niveau liegt gemäss Gutachten im Prinzip zwischen 60 und 90 Prozent. Innerhalb dieses Rahmens sollten Sie legiferieren. Ich verzichte darauf, Ihnen jetzt einen Antrag zu stellen, denn Recht ist eingefrorene Politik. Sie machen die Politik und werden sie dann einfrieren.

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