Lauri Hans · Ständerat · 2007-03-06
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-06
Wortprotokoll
Es tut mir einerseits leid, noch einmal das Wort zu ergreifen; auf der anderen Seite wissen wir, dass das, was hier gesagt wird, ein breiteres Echo hat - hoffentlich! Deshalb muss ich auf das Votum von Kollege Leuenberger nachgreifen, obwohl es jetzt sehr ins Detail geht.
Mit einem Brief vom 19. Februar - also nicht vom Januar, sondern vom 19. Februar - teilt uns der Beauftragte der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren mit, was man in früheren Verlautbarungen sagen wollte. Da wird ausgeführt, im Schreiben vom 24. Januar zuhanden unserer WAK und anlässlich des Hearings sei lediglich darauf hingewiesen worden, dass aus verfassungsrechtlichen und sozialpolitischen Gründen weder bei der direkten Bundessteuer noch bei der kantonalen Steuer unter eine Besteuerung von 60 Prozent plus/minus 10 Prozent gegangen werden sollte. Die Entlastung sei nur im Umfang der Vorbelastung durch die Gewinnsteuer gerechtfertigt. Und nun kommt das Entscheidende: Bei welchem Besteuerungssatz die Verfassungskonformität noch gegeben ist, sei von Kanton zu Kanton, je nach der Vorbelastung durch die Gewinnsteuer aufgrund des kantonalen Tarifs, völlig unterschiedlich. "Wir haben uns deshalb eindringlich für eine verbale Umschreibung" - das ist das, was Kollege Schiesser gesagt hat - "der Entlastung eingesetzt; anderslautende Meldungen entbehren jeder Grundlage." Das ist die Mitteilung.
Ihre WAK hat dann, wie das meine Vorredner - Herr Schiesser und andere - gesagt haben, daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass es ja nicht infrage kommen kann, die Kantone eindringlich zu ermahnen, sie sollen sich bitte an die Verfassungsmässigkeit und an das übrige Bundesrecht halten. Das ist nicht unsere Aufgabe. So viel, Herr Kollege Leuenberger, haben uns die Kantone mitgeteilt; sie haben uns nicht mitgeteilt, dass sie im StHG eine Zahl möchten. Das ist das Entscheidende.