Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2006-10-04
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Die Frage, die Sie hier beantworten müssen, heisst: Wollen Sie ein weiteres Steuerschlupfloch in dieses Gesetz hineinstricken, oder wollen Sie das nicht tun? Und wenn Sie sagen, ja, wir wollen ein neues Steuerschlupfloch stricken, dann dürfen Sie noch unter verschiedenen Grössen, die Ihnen vom Ständerat, vom Bundesrat, von der Mehrheit und auch von der Minderheit I (Recordon) angeboten werden, auswählen.
An diesem Punkt, Herr Bührer, kann ich mir eine Bemerkung an Ihre Adresse nicht verkneifen. Sie haben ja in Anspielung auf das Votum von Frau Leutenegger Oberholzer gesagt, wie unglaublich seriös Sie in der WAK dieses Geschäft bearbeitet hätten. Sie haben es so seriös gemacht, dass die Mehrheit jetzt den Antrag der Mehrheit verlässt und sich dem Antrag Steiner anschliesst. Sie haben also nach den Beratungen in der WAK gemerkt, dass die Lösung der Mehrheit offenbar nicht so gut ist, haben Herrn Steiner den Auftrag gegeben, etwas anderes zu machen, und das dann miteinander abgesprochen. Das ist Ihre Seriosität!
Was ist der Hintergrund zu dieser Strickübung? Der Hintergrund ist die Unterscheidung zwischen Geschäftsvermögen und Privatvermögen. Kapitalgewinne, die aus Wertschriftenhandel im Rahmen der Geschäftstätigkeit anfallen, sind steuerpflichtig, und Kapitalgewinne, die aus Wertschriftenhandel mit dem Privatvermögen entstehen, sind nicht steuerpflichtig, sondern sind steuerfrei. In dieser Unterscheidung steckt die grosse Versuchung. Es ist die Versuchung, gewerblichen Wertschriftenhandel mit dem Privatvermögen zu betreiben und sich damit der Besteuerung zu entziehen. Darum spricht man ja auch von Quasi-Wertschriftenhandel: Also, quasi so tun als ob; so tun, als ob es privat sei - dabei ist es gewerblich. Aber die Unterscheidung erlaubt es, die Gewinne der Besteuerung zu entziehen.
Von wem reden wir hier? Wir reden zum Beispiel von jenem Pensionskassenverwalter, der vor einem Monat für Schlagzeilen gesorgt hat, jenem Mann, der es fertiggebracht hat, sein Privatvermögen innert vier Jahren von einer halben Million auf fast siebzig Millionen Franken zu steigern. Dieser Mann hat Quasi-Wertschriftenhandel betrieben, und weil der Quasi-Wertschriftenhandel in der heutigen Gesetzgebung eben noch so geregelt wird, dass man ihn der Besteuerung unterwerfen kann, wird dieser Pensionskassenverwalter im Kanton Zürich Nachsteuern in der Höhe von 25 Millionen Franken zahlen müssen. Wenn die Fassung der Mehrheit durchkommt, die uns hier vorliegt, wird dieser Pensionskassenverwalter in Zukunft keine Steuern mehr bezahlen müssen, weil man eben die Kapitalgewinne aus diesem Quasi-Wertschriftenhandel mit dem Privatvermögen nach der Fassung der Mehrheit steuerfrei erklären will. Er würde voll durch das Loch schlüpfen.
Ich bitte Sie: Wenn Sie hier kein Steuerschlupfloch stricken wollen, dann müssen Sie der Minderheit II (Leutenegger Oberholzer) zustimmen. Nur diese Variante sorgt dafür, dass es diesen spekulativen Missbrauch, den der Pensionskassenverwalter betrieben hat - und er ist beileibe nicht der Einzige, der so verfährt -, in Zukunft nicht zulasten der anderen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geben kann. Der Antrag der anderen Minderheit und auch der Antrag Steiner sind eigentlich nur Variationen von Steuerbefreiung und sind der Versuch, etwas Licht in diese Grauzone zu bringen. Aber eigentlich sind es nur verschieden grosse Schlupflöcher, die hier gestrickt werden. Die saubere Lösung ist nur mit dem Antrag der Minderheit II zu haben, weil er dieser Steuerhinterziehung den Riegel vorschiebt. Was die anderen machen, ist die Legalisierung von Steuerhinterziehung.
Ich bitte Sie, dieses nicht zu tun.