Imfeld Adriano · Nationalrat · 2006-10-04
Imfeld Adriano · Nationalrat · Obwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Wir haben uns in der ersten Woche ja dafür entschieden, dass die Teilbesteuerung für Beteiligungen im Geschäftsvermögen mit den Eckwerten 10 Prozent Beteiligungsquote und 50 Prozent Teilbesteuerung eingeführt wird. Dort haben wir ja auch des Langen und Breiten die Grundsatzdiskussion geführt. Hier geht es eigentlich nur noch darum, das Teilbesteuerungsverfahren für Beteiligungen im Privatvermögen zu regeln.
Unbestritten war in der Kommission, dass auch für diese Beteiligungen eine Minderheitsbeteiligungsquote von 10 Prozent gelten soll. Stark zu diskutieren, wie hier im Saal, gab dagegen die Höhe der Teilbesteuerung. Der Ständerat hat sich hier für eine Teilbesteuerung von 60 Prozent ausgesprochen, dies vor allem mit Rücksicht darauf, dass bei der Teilbesteuerung von Beteiligungen im Privatvermögen vom Brutto- und bei der Teilbesteuerung von Beteiligungen im Geschäftsvermögen vom Nettoertrag - Dividende abzüglich zurechenbarer Aufwand - auszugehen ist. Ihre Kommission hat sich dagegen in der Mehrheit für eine einheitliche Teilbesteuerung in Höhe von 50 Prozent entschieden, dies unabhängig davon, ob eine Beteiligung im Privat- oder im Geschäftsvermögen gehalten wird. Eine unterschiedliche steuerliche Behandlung der Dividenden von Beteiligungen im Geschäfts- und im Privatvermögen, wie vom Bundesrat und vom Ständerat mit tieferen Entlastungssätzen vorgeschlagen, ist unbegründet und widerspricht der internationalen und insbesondere auch der kantonalen Praxis. Praktisch alle 17 Kantone, bei denen eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung bereits existiert oder ernsthaft diskutiert wird, kennen eine einheitliche Milderung sowohl für Beteiligungen im Geschäfts- als auch für jene im Privatvermögen. Ein tieferer Teilbesteuerungssatz stellt zudem das Gegenstück zur Einführung der Beteiligungsgrenze von 10 Prozent für die Gewährung der Teilbesteuerung dar.
Im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission bitte ich Sie, die Minderheit I (Leutenegger Oberholzer) abzulehnen, welche gar keine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung will. Ebenso bitte ich Sie, gleich mit dem Einzelantrag Loepfe zu verfahren, welcher die Lösung des Ständerates aufnimmt.
Zu den einzelnen Votanten: Ich habe eine Bemerkung zu Frau Leutenegger Oberholzer. Sie führt noch einmal den Vorbelastungstest auf, den Frau Fässler einführen wollte. Wir haben diesen Vorbelastungstest nicht aus den Gründen abgelehnt, die Sie aufgeführt haben, sondern insbesondere deshalb, weil er im interkantonalen und im internationalen Bereich schwierig zu machen ist und schlussendlich den Schweizer Holdingstandort negativ tangiert.
Zu Herrn Rechsteiner Paul möchte ich einfach sagen, dass Unwahrheiten durch die ständige Wiederholung nicht wahrer werden. Ganz persönlich muss ich Ihnen sagen, Herr Rechsteiner: Auf diese Volksabstimmung freue ich mich jetzt schon, denn wir haben die Kantone auf unserer Seite, die Wirtschaft wird dafür einstehen, auch die kleingewerbliche Wirtschaft und die Landwirtschaft, und schliesslich wird auch Ihre Klientel - die Arbeitslosen, welche auf eine Stelle hoffen - einer wachstumsfördernden Vorlage zustimmen.