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preparatory:AB 136765

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-10-04

Wortprotokoll

1. Wir wollen ja nicht vermögende Privilegierte begünstigen; es geht um das KMU-Steuerrecht. Was sind KMU? Das ist das schweizerische Gewerbe; dazu gehören die Bäcker, die Metzger, die Kaminfeger usw. Hören Sie doch auf, immer von vermögenden Leuten zu sprechen! Das ist der Teil unserer Wirtschaft, der das Rückgrat dieses Landes bildet, das Gewerbe. Ich kann diesen Ausdruck nicht mehr hören, weil wir von 10 Prozent qualifizierter Beteiligung sprechen. Das sind Leute, die das Unternehmen mit seinem Risiko tragen.

2. Wenn die Kosa-Initiative angenommen worden wäre, hätte der Bund durch diese neue Regelung auf Verfassungsstufe zeitlich unbegrenzt - sozusagen für ewig - 833 Millionen Franken pro Jahr nicht mehr bekommen; die wären einfach weg gewesen. Dann hätte man diese Summe kompensieren müssen. Hier sprechen wir von einer Steuerreform mit dem Ziel - das ist immer wieder gesagt worden -, dass Wachstum generiert wird. Wir müssen also Ausfälle in Kauf nehmen, die sich dann in Wachstum verwandeln. Sonst würden wir das nicht tun. Wir wollen Kapital freisetzen, das investiert wird, und mit investiertem Kapital - nur damit! - erzielt man Wachstum. Das ist das Ziel dieser Vorlage.

3. Die Kantone sind ja frei - das habe ich vorhin geschildert -, in welchem Ausmass sie von Elementen dieser Unternehmenssteuerreform Gebrauch machen wollen. Wir sagen nicht, in welchem Ausmass zum Beispiel die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer angerechnet werden soll. Das können die Kantone selber festlegen, und sie haben damit die Möglichkeit, ihren eigenen Finanzhaushalt zu berücksichtigen. Auch in Bezug auf die Doppelbesteuerung wollten sie ja die Autonomie. Einzelne Kantone haben davon in reichlichem Ausmass Gebrauch gemacht, andere gar nicht, und bei wieder anderen ist es in Prüfung. Aber dieser Teil ist natürlich variabel, und da kann ich Ihnen nicht sagen, welche Ausfälle in der Tat entstehen werden. Das ist natürlich so, und die Kantone müssen selber wissen und verantworten, was für sie im Zusammenhang mit diesen Ausfällen erträglich ist.

Die Ausfälle sind im Bereich der sogenannten Ärgernisse am geringsten, aber dort sind es gelegentlich einmalige Vorkommnisse, wenn also zum Beispiel ein Gewerbeunternehmen investieren muss und stille Reserven von einem betriebsnotwendigen Anlageteil auf einen anderen betriebsnotwendigen Anlageteil übertragen kann. Das ergibt keine grossen Ausfälle, aber für den einzelnen Gewerbebetrieb kann es sehr entscheidend sein. Ähnlich verhält es sich mit Steuertatbeständen, die bei der Übertragung von Immobilien vom Geschäfts- ins Privatvermögen oder umgekehrt entstehen. Das sind keine grossen Ausfälle, aber für den einzelnen kleinen oder mittleren Betrieb kann das wichtig sein.