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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2006-10-04

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-04

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion unterstützt bei Artikel 33 Absatz 1 Buchstabe a die Mehrheit der WAK und beantragt Ihnen, beim geltenden Recht zu bleiben.

Vor 1998 wurde der Schuldzinsenabzug im Schweizer Steuerrecht äusserst einfach gehandhabt. Die Schuldzinsen waren vollumfänglich abzugsfähig. Bereits mit der Regelung von 1998 sind die Steuerpflichtigen und die Steuerämter gezwungen worden, die Schuldzinsen auf das Geschäfts- und Privatvermögen zu allozieren. Die neue Regelung würde dazu führen, dass nun auch noch eruiert werden müsste, wofür Grundpfandschulden tatsächlich verwendet werden. Damit würde das Steuersystem meines Erachtens entgegen allen sonntäglichen Lippenbekenntnissen weiter verkompliziert, ohne dass damit irgendwelche Missbräuche bekämpft oder wesentliche Steuereinnahmen generiert werden könnten. Im Gegenteil müsste mit einem noch grösseren administrativen Aufwand für die Steuerpflichtigen, die Steuerberater, die Steuerbehörden usw. gerechnet werden.

Aus meiner Praxis in der Beratung kenne ich eine Reihe von Fällen, in denen gerade junge Familien oder Jungunternehmer Liegenschaften mit Krediten aus dem Familienvermögen oder mit Krediten von befreundeten Kreditgebern finanzieren. Für solche Steuerpflichtige ist dies oft die einzige Chance im Hinblick auf den Erwerb von Wohneigentum oder die Gründung einer Unternehmung.

Für die SVP-Fraktion ist nicht einsehbar, warum ein solcher Schuldzinsenüberhang nicht mehr abzugsfähig sein sollte.

Im Sinne einer einfachen, familien- und unternehmensfreundlichen Gesetzgebung bitte ich Sie im Namen der SVP-Fraktion, der Mehrheit der WAK zu folgen und den Schuldzinsenabzug gemäss dem geltenden Recht zu belassen.