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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2006-09-21

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-21

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, die Differenz zum Ständerat zu bereinigen, indem Sie sich bei Artikel 1 dem Ständerat anschliessen. Wir - das heisst die Minderheit - sind ja nicht gegen die Alkoholprävention. Wir sind im Gegenteil für den Jugend- und Gesundheitsschutz, aber dieser gehört nicht in dieses Biersteuergesetz, das ein reines Fiskalgesetz ist. Wenn wir den nicht näher definierten Jugend- und Gesundheitsschutz als Bemessungsgrundlage einführen, bedeutet dies nichts anderes, als dass wir die Biersteuer über längere Frist so stark erhöhen müssen, bis der Bierkonsum eben drastisch abnimmt. Dann werden die Leute eben auf andere Alkoholika umsteigen, die weniger oder überhaupt nicht belastet sind. Ich denke hier an Wein oder an Obstwein.

Damit verpassen wir aber das Ziel der Prävention. Wir sind der Meinung, dass nur ein umfassendes Konzept - der Bundesrat plant ja auch ein solches - dazu beitragen wird, dass wir die Alkoholsucht bekämpfen können. Aber das Konzept soll natürlich nicht in diesem Biersteuergesetz festgeschrieben werden. Bedenken Sie auch, dass keine Zweckbindung zwischen den Einnahmen der Biersteuer und der Alkoholismusbekämpfung besteht. Die Einnahmen gehen also nicht in die Bekämpfung des Alkoholismus, sondern ganz einfach in die Bundeskasse.

Ich empfehle Ihnen deshalb, das Biersteuergesetz nicht unnötig mit einem Fremdkörper zu belasten und der Minderheit zuzustimmen, das heisst dem Beschluss des Ständerates.

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