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Gysin Remo · Nationalrat · 2006-09-21

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-21

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Es geht hier um den letzten und einzigen Punkt im ganzen Gesetz, der den Jugend- und Gesundheitsschutz anspricht. Wir haben die Diskussion eingehend geführt. Ich möchte nur ganz kurz an die Rolle des Biers beim Rauschtrinken erinnern, das bei bestimmten Jugendgruppen zu einem "Sport" geworden ist. Ich möchte daran erinnern, dass das Einstiegsalter beim Bierkonsum stets gesunken ist und dass sich heute jeder fünfte Jugendliche zwischen 15 und 16 Jahren - und das gilt auch für Mädchen - monatlich mehrmals betrinkt. Alkoholkonsum ist auch die zweitgrösste Krebsursache.

Wir freuen uns natürlich, wenn der Bundesrat auf das längst erwartete Gesetz zur Prävention im Gesundheitswesen hinweist. Aber erstens existiert es noch nicht, und zweitens wird es nicht genügen. Bierkonsum ist nämlich nicht nur im Zusammenhang mit Krankheit zu betrachten, sondern zusätzlich auch im Zusammenhang mit Gewalt im öffentlichen Raum - ich erinnere an die Krawalle in den Stadien, Bahnhöfen und anderswo - und mit Gewalt in der Familie. Alkohol- und Bierkonsum sind im Zusammenhang mit der Unfallverhütung und vor allem auch mit dem Jugendschutz zu sehen.

Wenn Lehrer- und Polizeiverbände, aber auch die Eidgenössische Kommission für Alkoholfragen sich in einem Punkt einig sind, wenn sie gemeinsam zur Beibehaltung von Artikel 1 Absatz 2 aufrufen, dann sollten wir ihnen folgen. Das sind die Leute, die mit dem Bierkonsum in ganz besonderer und direkter Weise tägliche Erfahrungen machen. Es wäre ein kaum verständliches Zeichen und Signal, wenn wir in diesem Gesetz den letzten Rest von Jugend- und Gesundheitsschutz noch streichen würden. Es stimmt nicht, was Herr Kaufmann gesagt hat, es wäre keine direkte Folge hier hineinzuinterpretieren, es wäre nicht irgendein direkter Steuereffekt zu sehen - das haben wir ja aus dem Gesetz gestrichen. Aber wir wollen, dass eine ganzheitliche Betrachtung angewandt wird. Es gibt keine rein fiskalpolitische Betrachtung, Herr Bundesrat. Der Bundesrat beschwört bei jeder Gelegenheit die Kohärenz. Wenn wir das ernst nehmen, müssen wir bei fiskalisch-politischen Betrachtungen auch gesundheitliche und präventive Aspekte mit hineinnehmen. Bei diesem Zweckartikel, bei diesem Ausgangsartikel geht es um die ganzheitliche Betrachtung, und die sollten wir unbedingt in diesem Gesetz verankern.

Ich bitte Sie also im Namen der SP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen.