Genner Ruth · Nationalrat · 2006-09-21
Genner Ruth · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2006-09-21
Wortprotokoll
Die Grünen werden auf das vorliegende Unternehmenssteuerreformgesetz II nicht eintreten. Dafür gibt es die folgenden Gründe.
1. Wir Grünen wollen, dass Kapital wie Löhne in gleicher Weise besteuert werden. Sollten Grossaktionäre eine, wie der Bundesrat selber sagt, Milderung bei der Dividendenbesteuerung erfahren, so sehen wir den Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt. Nach wie vor ist es so, dass Aktionäre bei der Veräusserung von Aktien steuerfrei bleiben. Die Dividende ist dagegen wie ein Zinsertrag zu besteuern. Wir Grünen sehen nicht ein, warum Grossaktionäre, also diejenigen, die mindestens 10 Prozent der Aktien einer Unternehmung innehaben, nun auf Dividenden einen massiven Steuerrabatt erhalten sollen. Der Steuerrabatt von anfangs 20 Prozent, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hatte, wurde ja im Ständerat bereits erhöht, und die Mehrheit der WAK hat es nun auf sagenhafte 50 Prozent gebracht. Eine solche Rabattierung, eine solche Besteuerung widerspricht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Eine solche Ungerechtigkeit wollen wir nicht mittragen.
2. Die Befürworter der vorliegenden Reform sprechen immer wieder davon, dass die Doppelbelastung der Aktionäre wegfallen oder reduziert bzw. gemildert werden müsse. Allein für uns ist eine Doppelbelastung nicht sichtbar. Die Besteuerung der Unternehmung trifft die Unternehmung, also klar eine juristische Person. Die Besteuerung von Gewinnausschüttungen, also von Dividenden, trifft die Aktionäre, also natürliche Personen. Dieses System macht in unseren Augen Sinn, zumal beide Steuersubjekte, einmal juristische Personen, einmal natürliche Personen, nur im Falle von Gewinnen besteuert werden.
3. Ein weiterer Grund, warum wir Grünen auf diese Vorlage nicht eintreten wollen, sind die Steuerausfälle; es wurden bereits Zahlen genannt. Die Steuerausfälle sind auf Bundesebene nicht besonders gross, aber das potenzielle Ausmass in den Kantonen ist enorm. Wir schätzen es auf 700 bis 800 Millionen Franken, und wir beurteilen diesen Betrag als nicht verkraftbar. Wir wollen auch keinen Anreiz dazu geben, dass der brutale Steuerwettbewerb, der zwischen den Kantonen im Gang ist, noch verschärft wird. Diese Gelder würden also in den Kassen der Aktionäre und Unternehmungen bleiben. Sie würden auf der einen Seite die Ungleichheit, ja Ungerechtigkeit fördern und auf der anderen Seite ganz klar die staatlichen Möglichkeiten schmälern.
Der Bundesrat stellt sich auf den Standpunkt, das würde volkswirtschaftlich Sinn machen. Wir Grünen sehen das anders. Der Steuerwettbewerb nach unten hat für die breite Bevölkerung einen negativen Effekt. Die Sparprogramme, die bei leeren Staatskassen folgen, treffen die Einwohnerinnen und Einwohner mit tiefen und mittleren Einkommen überproportional stark.
Ich möchte von Herrn Bundesrat Merz auch wissen, mit welchen Programmen er diese Ausfälle auffangen will, zumal er jetzt angesichts einer möglichen Annahme der Kosa-Initiative droht, dass er allenfalls ein Sparprogramm machen will, wenn Ausfälle kommen sollten.
4. Nochmals markante Ausfälle sind bei der AHV zu erwarten. Es ist klar, dass bei einer solchen Revision die Leute mit den höchsten Einkommen einen Anreiz hätten, mehr auf Dividendenausschüttungen als auf Lohn zu setzen, was bedeutet, dass eben genau diese Leute einen markanten Ausfall bei der AHV auslösen würden, also genau dort, wo wir es am wenigsten wollen. Es ist klar, dass diejenigen, die sich damit von den AHV-Beiträgen entlasten können, sich selber nicht um ihre Altersvorsorge kümmern müssen. Ungerecht ist genau dieser Punkt, weil damit sozial Schwache gegenüber den Stärksten zusätzlich benachteiligt werden.
Es mag im Bereich der Personenunternehmen bei Ersatzbeschaffungen, bei Übertragungen und der Liquidation durchaus unbestrittene Massnahmen im Steuerbereich geben. Es rechtfertigt sich aber nicht diese Vorlage, die sinnvolle Massnahmen enthält, mit masslosen Forderungen beziehungsweise übertriebenen Steuerrabatten auf Aktien anzureichern. Deshalb treten wir Grünen auf diese Vorlage nicht ein.
Falls doch Eintreten beschlossen würde, möchte ich Sie bitten, den Rückweisungsantrag der Minderheit II (Fässler) zu unterstützen. In seiner Ausgestaltung zeigt dieser Antrag nämlich genau, dass diese Vorlage über das Ziel hinausschiesst und dass nicht mit fundierten Daten gearbeitet werden konnte. Ich möchte auf das Referat von Frau Fässler verweisen.
Ich bitte Sie, nicht auf diese Vorlage einzutreten.