Bührer Gerold · Nationalrat · 2006-09-21
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-21
Wortprotokoll
Das Thema der Beteiligungsgewinnsteuer ist bekanntlich nicht neu - das ist von der Antragstellerin erwähnt worden -; es hat uns immer wieder beschäftigt. Es sind meines Erachtens aber fünf Gründe, die klar dagegen sprechen:
1. Da kann ich mich kurz fassen, es ist auch erwähnt worden: Wir hatten ja im Dezember 2001 die Abstimmung über die Volksinitiative zur Besteuerung privater Kapitalgewinne. Im Zusammenhang mit dieser Abstimmungsvorlage - daran mag ich mich sehr gut erinnern - flossen immer auch die Diskussionen um die Beteiligungsgewinnsteuer ein. Was wir damals sagten, sagen wir auch heute. Wir sagten damals, das könne für uns nicht infrage kommen. Sie kennen auch das Resultat: 66 Prozent der Stimmberechtigten lehnten diese Initiative ab.
2. Wir haben im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer in Artikel 16 Absatz 3 die klare Formulierung: "Die Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Privatvermögen sind steuerfrei." Daran möchten wir festhalten.
3. Es ist vorhin erwähnt worden, dass die USA - man könnte sogar hinzufügen, Frau Kiener Nellen: und sehr viele andere Länder - eine Kapitalgewinnsteuer haben. Das ist richtig, nur müsste man eben auch sagen, dass diese Länder keine Vermögenssteuer auf privatem Vermögen haben. Wir haben immer gesagt: Man kann nicht beides haben, entweder hat man eine Vermögenssteuer oder eine Kapitalgewinnsteuer, die meisten Länder haben nicht beides. Auch Deutschland, welches die Kapitalgewinnsteuer kennt, hat keine Besteuerung privater Vermögen. Ich glaube, dass die Kantone mit der Vermögenssteuer langfristig betrachtet eigentlich gut gefahren sind. Ich erinnere daran, dass die Kantone mit der Vermögenssteuer jährlich über 4 Milliarden Franken generieren. Nicht wahr, die Kapitalgewinne sind ja sehr viel unregelmässiger und von daher eine viel weniger berechenbare Einkunft als die Vermögenssteuer.
4. Der Kernpunkt, weshalb es wirklich falsch ist, ist die Frage der Steuergerechtigkeit.
Ich glaube, eine Beteiligungsgewinnsteuer ab 20 Prozent ist wirklich steuerlich total ungerecht. Ich greife wieder auf den Papeteristen zurück, welcher vom Finanzminister erwähnt worden ist.
Wenn ich mit zwei, drei Kollegen zusammen eine Papeterie besitze und daran vielleicht etwas über 20 Prozent Beteiligung habe, dann soll ich also bei einem normalen Kapitalgewinn, der sich nach x Jahren einstellt, besteuert werden. Wenn ich aber genau das gleiche Geld beispielsweise in Aktien von Nestlé, Novartis, Roche, UBS investiert habe - die genau gleichen 100 000 Franken - und möglicherweise viel mehr Kapitalgewinn erziele, dann werde ich nicht besteuert. Eine Beteiligungsgewinnsteuer ab 20 Prozent geht also schlichtweg nicht. Entweder hat man eine Kapitalgewinnbesteuerung oder man hat keine. Wenn man keine hat, dann kann man auch keine Beteiligungsgewinnsteuer machen. [PAGE 1276]
5. Ein letzter Punkt spricht dagegen, nämlich die Standortinteressen. Wir haben, das dürfen wir zugeben, geerntet, vor allem im Bereich der Familiengesellschaften, von Leuten, die in unser Land gezogen sind und die vor allem unter diesem Aspekt und teils auch aus Erbschaftssteuergründen die Schweiz ausgewählt haben. Wenn wir nun eine Beteiligungsgewinnsteuer einführen würden, verlören wir hier an Attraktivität. Denn diese Leute zahlen ja Vermögenssteuer, und die würden dann argumentieren, dass die Kumulation von Vermögenssteuer und Kapitalgewinnsteuer die Attraktivität des Standortes Schweiz schwäche.
In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, hier die Minderheit abzulehnen. Führen Sie keine Beteiligungsgewinnsteuer ein! Sie ist letztlich absolut ungerecht, und sie ist nicht im Interesse des Standortes Schweiz.