Pfister Theophil · Nationalrat · 2007-03-15
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-15
Wortprotokoll
Was hier die Minderheiten I und II (Savary) bei Artikel 32a und Artikel 32b wollen, sind neue aufwendige Datenbanken über alle Waffenbesitzer und über alle Waffen in der Schweiz, also konkret das Waffenbesitzerregister und das Waffenregister; dies wohl in der zweifelhaften Erwartung, damit mehr Sicherheit zu erzeugen. Aber mehr Sicherheit und weniger Kriminalität sind nachweislich mit der Registrierung der Waffenbesitzer und der Waffen nicht zu erreichen. Warum? Die Waffenbesitzer mit Waffen aus dem Kriminal- und Schwarzmarktbereich lassen sich mit Sicherheit nicht registrieren. In England, einem monarchischen Land, wo im Jahre 1997 ein solches Register eingeführt wurde, haben sich die kriminalistischen Missbräuche mit Schusswaffen innert sieben Jahren mehr als verdoppelt - trotz Waffenregister. Das Register hat hier gar nichts geholfen, im Gegenteil.
Hierzulande soll nun gemäss den Minderheiten I und II der unbescholtene Bürger registriert und wohl vom Waffenbesitz [PAGE 340] und vom Schiesssport abgeschreckt werden. Das Thema Waffenregister wurde jedoch in einer Vernehmlassung des Bundes mit über 90 Prozent der Stellungnahmen ganz klar abgelehnt. Für die Schützen ist dieses Register untragbar und provozierend. Es ist noch nie gelungen - soweit mir bekannt ist -, mit einem Register nachweisbar positive Effekte zu erzielen. Es würde lediglich erreicht, dass von den ein bis zwei Millionen Waffenbesitzern in unserem Land allzu viele, sicher Hunderttausende, in die Illegalität gedrängt würden und damit der Schwarzmarkt angeheizt würde; noch ganz abgesehen von den immensen Administrationskosten einer solchen Personen- und Waffenregistrierung. Viele Bürger dieses Landes, die irgendwo noch Erbstücke, Erinnerungsstücke oder Überbleibsel einer früheren sportlichen Tätigkeit in der Form von alten oder auch nicht so alten Waffen aufbewahrt haben, alle diese Personen, die sich nicht als Besitzer melden, gehören nachher automatisch zur Kategorie der illegalen Waffenbesitzer - eine Kriminalisierung der Bevölkerung ohnegleichen.
Das Ergebnis einer solchen Übung wäre, dass die legalen Waffen danach via Waffenerwerbsschein gehandelt würden, die illegalen aber ohne jede Kontrolle verstärkt über den Schwarzmarkt zirkulieren würden und nie mehr legalisiert würden. Das wäre ein Zustand, der weit hinter die heutige Regelung zurückfallen würde. Der Schwarzmarkt - und den wird es bei Waffen immer und überall geben - würde angeheizt. Das kann doch wirklich nicht das Ziel sein in einem Land, das wie kein zweites den freien und verantwortungsvollen Umgang seiner Bürger mit Waffen gewollt und geschult hat.
Es kommt hinzu, dass mit einem Waffenregister auch bei der Aufklärung von Verbrechen praktisch nichts erreicht werden kann. Die SVP will keine neuen Leerläufe und keine neuen Personenfichen in unserem Land.
Zusammengefasst: Die Registrierung von Waffenbesitzern und Waffen bringt keine Vorteile. Sie ist und bleibt wirkungslos. Sie widerspricht dem Datenschutz. Herr Lang, hier werden Menschen fichiert und nicht Kühe oder Autos. Sie führt zu einem enorm hohen administrativen Aufwand und hohen Kosten. Sie bringt nicht mehr Sicherheit, sondern im Gegenteil eine starke Aufwertung des Schwarzmarktes. Sie widerspricht den freiheitlichen Grundsätzen unseres Landes und der Partnerschaft zwischen Staat und Bürger, indem das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört wird.
Namens der SVP kann ich hier nur noch anfügen, dass wir uns zusammen mit Tausenden von Schützenvereinen und mit Hunderttausenden von Schützen für eine freiheitliche Regelung einsetzen, bei welcher der Bürger nicht bespitzelt wird und nach wie vor die positiven Traditionen und das gegenseitige Vertrauen von Bürger und Staat bewahrt werden. Wir fordern deshalb mit Nachdruck, dass der Waffenmissbrauch - ich wiederhole: der Waffenmissbrauch - härter als heute zu bestrafen ist und insbesondere das unerlaubte Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit wie auch das Drohen mit Waffengewalt mit allen verfügbaren Mitteln einzuschränken sind.
Ich bitte Sie eindringlich, den Antrag der Minderheit I (Savary), gemäss dem ein Waffenbesitzerregister eingeführt werden soll, abzulehnen, ebenfalls den Eventualantrag der Minderheit II (Savary) für ein Waffenregister.