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preparatory:AB 136947

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-03-15

Wortprotokoll

Sie sehen, dass der Ständerat dem Bundesrat gefolgt ist. Worum geht es?

"Die Zentralstelle informiert die zuständige kantonale Behörde am Geschäftssitz des Bewilligungsinhabers über in das schweizerische Staatsgebiet verbrachte Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Munition und Munitionsbestandteile." Ich bitte Sie zu beachten: Gemäss der Überschrift von Artikel 24 geht es in Absatz 4 nur um das "gewerbsmässige Verbringen in das schweizerische Staatsgebiet". Es geht also hier um den Waffenhandel, es geht nicht um die Übertragung von einzelnen Waffen unter Schützen.

Nun, wenn Sie diesen Absatz streichen, was ist die Folge? Die Folge ist, dass Sie das System wechseln. Nach dem System des Bundesrates und des Ständerates ist es so, dass Personen, die dazu fähig sind, eine Generalbewilligung gemäss Artikel 24b bzw. 24c erhalten sollen. Als Voraussetzung für die Erteilung einer Generalbewilligung erachtet es der Bundesrat als taugliches Mittel, dass sich jemand während eines Jahres beim Import von Waffen keine Beanstandungen zuschulden kommen lassen darf. Nur wer sich hier nichts zuschulden kommen lässt, bekommt dann eine Bewilligung, generell eben solche Waffen einzuführen.

Wenn man nun diesen Absatz streicht, hat das zur Folge, dass eine Generalbewilligung zum Regelfall würde, auch während des ersten Jahres, dass also eine Generalbewilligung zu erteilen wäre, ohne die strengen Voraussetzungen zu haben. Die Bewilligung würde dann nach dem ersten Jahr entzogen, wenn sich der Inhaber der Bewilligung etwas hätte zuschulden kommen lassen. Die Erteilung von Einzelbewilligungen während des ersten Jahres ermöglicht eine umfassende Kontrolle während dieser Zeit, nach der Meinung des Bundesrates, um zu sehen, ob der Betreffende so vertrauenswürdig ist, dass er eine Generalbewilligung bekommt.

Der Mehrheitsantrag ist auch aus gesetzestechnischen Gründen nicht ganz korrekt. Es ist erwähnt worden, dass es nicht möglich ist, in Artikel 24c die Einzelbewilligung ohne Ausführungen zusätzlich zu erwähnen, wenn Artikel 24a, der diese Bewilligung regelt, gestrichen wird. Ich werde auf Artikel 24c nicht speziell zu sprechen kommen, weil diese Anträge alle zusammengehören.

Ich beantrage Ihnen, insbesondere aus Gründen der Machbarkeit und der Klarheit, dem Ständerat zu folgen und nicht der Mehrheit Ihrer Kommission.