Lang Josef · Nationalrat · 2007-03-15
Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2007-03-15
Wortprotokoll
Diese drei Minderheitsanträge sind zugunsten des Entwurfes des Bundesrates und des Beschlusses des Ständerates. Diese drei Minderheitsanträge wurden nötig, weil die Mehrheit der Kommission nicht nur der Waffenlobby, sondern auch der Waffenhandelslobby gefolgt ist. Zur Ehrenrettung der SiK ist zu sagen, dass sich diese zweite Lobby, die ja gleichzeitig ein Teil der ersten ist, nur ganz knapp durchgesetzt hat.
Bei Artikel 24 Absatz 4 geht es um die Informierung der zuständigen kantonalen Behörden durch die Zentralstelle über die Bewilligung von Waffen, Munition und deren Bestandteilen, die in das schweizerische Staatsgebiet verbracht wurden. Die knappe Mehrheit will diese Informationsleistung streichen. Die Zuger Regierung hielt in ihrer zweiten Vernehmlassung dazu fest, dass es unerlässlich sei, dass das Bundesamt die Standortkantone umgehend über die Erteilung einer solchen Bewilligung informiert. Warum ist das unerlässlich für eine Kantonsregierung? Weil die Kontrolle des Waffenhandels den Kantonen obliegt. Sie können ihre Aufgabe aber nur erfüllen, wenn sie über die nötigen Informationen verfügen, wenn sie wissen, wie viele Waffen ein Waffenhändler am Lager haben sollte. Das gute Funktionieren der kantonalen Kontrolle über Waffenlager ist etwas wert. Lehnen Sie deshalb den Antrag der Kommissionsmehrheit, der mit 9 zu 8 Stimmen durchgekommen ist, ab, und folgen Sie hier dem Ständerat.
Zu den Artikeln 24a und 24c: Die auch hier relativ knappe SiK-Mehrheit will die zur Sicherheit eingebaute Zwischenstufe der Einzelbewilligung kappen, damit Waffenhändler direkt zu einer Generalbewilligung kommen. Die richtige Idee des Bundesrates wie auch des Ständerates ist es, eine solche Generalbewilligung erst zu erteilen, wenn ein Waffenimporteur während eines Jahres zu keinen Beanstandungen Anlass gegeben hat. Der Antrag der Mehrheit hingegen ist nicht nur materiell falsch, sondern er ist es auch formell. Im neuen Satz von Artikel 24c wird auf eine Einzelbewilligung Bezug genommen, welche es aber laut Mehrheit gar nicht mehr gibt, weil ja Artikel 24a Absatz 2 gestrichen werden [PAGE 334] soll. Allein aus Artikel 24c wird nicht klar, worum es sich bei einer Einzelbewilligung handelt.
Der Grundsatz "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" ist in keinem Geschäft so wichtig wie im Waffengeschäft.