preparatory:AB 136962
Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-03-15
Wortprotokoll
Wir sprechen hier über die Artikel 31a und 31c, zu denen Minderheitsanträge vorliegen.
Zuerst zu Artikel 31a: Sie sehen, dass der Bundesrat die Entgegennahme von Waffen durch die Kantone regelt. Neu sind die Kantone verpflichtet, Waffen, wesentliche und besonders konstruierte Waffenbestandteile, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteile gebührenfrei entgegenzunehmen. Diese Regelung haben heute nur neun Kantone, die anderen Kantone haben das nicht. Das ist eine wesentliche Verpflichtung. Man kann sagen, es sei ja keine Sache, eine Waffe oder Munition entgegenzunehmen. So einfach ist es nicht. Die Kantone müssen eine Stelle, die das tut, einrichten, bezeichnen und beaufsichtigen. Wir machen hier also schon relativ hohe Auflagen.
Die Minderheit Savary geht noch einen Schritt weiter und sagt: "Der Bund fördert die Rückgabe von Waffen." Der frühere Zuständige für Finanzen im Bundesrat, der Sozialdemokrat Willy Ritschard aus dem Kanton Solothurn, hat mir einmal gesagt, im Parlament dürfe man zwei Wörter nicht zulassen: "fördern" und "helfen". Das seien einfach andere Wörter für "bezahlen". Und wie wollen Sie hier die Angelegenheit fördern? Damit ist gemeint, dass man ein Rückkaufsprogramm für Waffen macht, und das wollen wir nicht. Das führt auch in eine uferlose Geschichte, wenn Sie damit beginnen, das so zu regeln. Andere Förderungsmassnahmen sind entweder wirkungslos, oder sie gelten nicht.
Die Kantone müssen Waffen zurücknehmen. Sie können in Einzelfällen - namentlich bei Massenwaffenabgaben - Gebühren verlangen, weil sonst natürlich jemand sagt, das sei doch eine gute Deponie, hier könne man billig alte Waffen, alte Bestandteile oder alte Munition entsorgen, und zwar gebührenfrei. Stimmen Sie deshalb der Mehrheit zu, das ist eine kluge Regelung; lehnen Sie die Minderheit ab, denn das ist die Öffnung für ein Waffenrückkaufsprogramm mit uferlosen Folgen.
Zu Artikel 31c: Hier will die Minderheit Savary eine Weisungsbefugnis und nicht nur eine Empfehlung. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass die Kantone das ausdrücklich abgelehnt haben, weil die Kantone entweder zuständig oder nicht zuständig sind. Es handelt sich beim Minderheitsantrag wieder einmal um diese unheimliche Vermischung von Verantwortlichkeiten. Die Kantone erklärt man für zuständig, aber der Bundesrat kann Weisungen erlassen. Wer [PAGE 338] Weisungen erlässt, ist auch zuständig. Die Erfahrung zeigt, dass bei zwei Zuständigkeiten niemand verantwortlich ist, wenn etwas schiefgeht. Jeder sagt, der andere sei zuständig - der Bund sagt, die Kantone seien es, und der Kanton sagt, der Bund sei es. Wenn es gutgeht, sind selbstverständlich immer alle verantwortlich, aber dann braucht man die Regelung nicht. Lassen Sie die Verantwortung bei den Kantonen! Die Empfehlungen des Bundes gehen schon relativ weit, das muss ich sagen. Auch Empfehlungen können im Ernstfall dazu dienen, dass man die Verantwortung ablehnt und sagt, man habe ja schliesslich auf die Empfehlungen des Bundes geachtet. Die Fassung des Bundesrates und des Ständerates ist also schon problematisch genug, noch problematischer sollte man es nicht machen.
Wir bitten Sie, bei den Artikeln 31a und 31c der Mehrheit zuzustimmen.