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Lang Josef · Nationalrat · 2007-03-15

Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Es geht um Ausnahmen bei der Waffenerwerbsscheinpflicht. Vom Grundsatz, dass Schusswaffen nur mit Waffenerwerbsschein erworben werden dürfen, dürfen wir nur dort abweichen, wo diese Forderung absurd wäre. Absurd ist sie im konkreten Fall beim einschüssigen Kaninchentöter. Aber bei Jagd- oder Sportwaffen Ausnahmen zu machen widerspricht dem Ziel der höheren Sicherheit. Auch einschüssige und mehrläufige Jagdgewehre oder Handrepetiergewehre können für Verbrechen und Suizide missbraucht werden. In ihrer zweiten Vernehmlassung hielt beispielsweise die Zuger Regierung zu diesen Ausnahmen ausdrücklich fest: "Wir sind nicht einverstanden mit der Überlegung, Sport- und Jagdwaffen zu privilegieren bzw. weiterhin von der Waffenerwerbsscheinpflicht auszunehmen, ansonsten bliebe das angestrebte Ziel, sämtliche Waffen behördlich zu erfassen, weitgehend Illusion."

Zu den anderen Waffen, für die es Ausnahmen geben soll: Wie gefährlich Druckluft-, Soft-Air-, Schreckschuss- und Imitationswaffen sind, beschreibt der Bundesrat selber in seiner Botschaft auf Seite 2722: "Das Gefahrenpotenzial liegt in der Verwechslung mit echten Waffen. Solche Waffenimitate werden ihrer einfachen Verfügbarkeit wegen immer wieder zu kriminellen Handlungen missbraucht. Bekannte Feuerwaffen wie etwa das Kalaschnikow-Sturmgewehr sind sowohl als Imitations- als auch als Soft-Air- und Druckluft-Version im Verkauf. Alle Versionen können äusserlich kaum von der echten Seriefeuerwaffe unterschieden werden, sind aber im Handel frei erhältlich." Warum, um Himmels willen, braucht es für solch gefährliche Imitate keinen Erwerbsschein? Warum bedauert der Bundesrat einerseits, dass solche Waffen im Handel frei erhältlich sind, wenn er sie andererseits von der Erwerbsscheinpflicht befreien will?

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