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Freysinger Oskar · Nationalrat · 2007-03-15

Freysinger Oskar · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-15

Wortprotokoll

Ich habe einen Antrag und, für den schlimmsten Fall, einen Eventualantrag eingereicht, denn die in diesem Zusatz angeführten Sammlerwaffen wurden in den letzten Jahrzehnten nie zu kriminellen Zwecken missbraucht, was ja auch in der Botschaft des Bundesrates eingeräumt wird. Dazu kommt, dass sie gar kein Missbrauchspotenzial mehr haben. Schliesslich lässt der Bundesrat in seiner Botschaft selbst verlauten: "Sie zu privilegieren entspricht dem Sinn und Geist des Waffengesetzes."

Ich habe da Beispiele: Die Firma Colt stellte zwischen 1836 und 1873 über 900 000 Vorderladerrevolver her, davon allein 35 000 nach 1870. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen diese Sammlerwaffen nun bewilligungspflichtig werden, obschon sie sich von den vor 1870 hergestellten Modellen nur durch eine höhere Nummer unterscheiden. Das Gleiche gilt für die Lefaucheux-Revolver: Sie wurden zwischen 1850 und 1890 zu Hunderttausenden hergestellt; da sie meist keine Nummer tragen, ist ihr Herstellungsdatum eben nicht identifizierbar. Ein anderes Beispiel: Beim Tausch eines Karabiners 31 gegen ein Vetterli-Gewehr Modell 1871 ist die Übernahme des schussfähigen Karabiners nur vertrags- und meldepflichtig; dies gilt auch für moderne Jagdgewehre. Der Erwerber des sechzig Jahre älteren Vetterli-Gewehrs, für das es seit Jahrzehnten keine funktionierende Munition mehr gibt, muss einen Waffenerwerbsschein beantragen und dazu einen Strafregisterauszug einreichen. Im Gegensatz zum Erwerber des Karabiners darf er die Waffe erst nach Erhalt des Waffenerwerbsscheins übernehmen, was ja völlig unlogisch ist.

Die Privilegierung der Schützenwaffen inklusive Ordonnanzkarabiner 31 und der Jagdwaffen ist zu begrüssen; eine restriktivere Behandlung der harmlosen Sammlerwaffen ist jedoch absurd und hat nichts mit der in der Bundesverfassung festgeschriebenen Bekämpfung des Waffenmissbrauchs zu tun. Es geht hier also wirklich um Sammlerwaffen, um Waffen, die in Museen und bei Sammlern vorhanden sind, die kein Missbrauchspotenzial haben und bei denen man nach den Bestimmungen hier plötzlich einen Waffenerwerbsschein haben muss.

Ich bitte Sie also, meinen Antrag oder zumindest meinen Eventualantrag zu unterstützen. Es geht um Waffen, mit denen man also wirklich niemanden mehr töten kann.