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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-03-15

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-03-15

Wortprotokoll

Es geht erstens nicht darum, zu bestimmen, ob Waffen registriert werden sollen oder nicht. Sie sehen: Gemäss der Fassung des Bundesrates, des Ständerates und der Kommissionsmehrheit ist es Sache der Hersteller, die Waffen zu registrieren. Wir gehen noch weit darüber hinaus, indem neu auch die wesentlichen Bestandteile oder deren Zubehör noch registriert werden müssen, etwas, das nicht unbedingt notwendig wäre und eine massive Ausdehnung darstellt.

Zweitens: Die hier von Herrn Banga erwähnte Uno-Vereinbarung oder -Bestimmung oder wie Sie dem sagen wollen besagt nicht, ob der Hersteller oder der Besitzer registriert sein soll. Es wird vielmehr allgemein die Registrierung verlangt, und die sehen wir vor. Es ist nicht sinnvoll, wenn Sie [PAGE 329] die Besitzer auch noch registrieren lassen. Die heutige Registrierung sieht nämlich klar die Waffennummer, den Namen des Herstellers, das Herstellungsland, die Bezeichnung des Waffenmodells, das Kaliber und eventuell das staatlich vorgeschriebene Beschusszeichen vor. Wie will ein Privater eine alte Waffe registrieren, von der nicht mehr bekannt ist, wer der Hersteller war? Vermutlich müsste er selbst eine Waffennummer erfinden. Es gibt alte historische Waffen, die man verunstalten muss, wenn man eine Waffennummer eingraviert. Dieser Antrag geht weit über das Notwendige hinaus. Die Hersteller müssen diese Registrierung vornehmen, das wird übrigens heute schon so gemacht. Es ist auch ein wesentliches Erfordernis, namentlich aus haftpflichtrechtlichen Gründen bei umstrittenen Fällen, dass man nachher auch weiss, um was für eine Waffe es geht, wer der Hersteller ist, ob die Übertragungskriterien erfüllt worden sind usw.

Nun müssen Sie sehen - und Sie haben es gemerkt -: Hier wird eine Diskussion vorweggenommen, die Sie dann bei Artikel 32 zu führen haben. Die Vertreter des Minderheitsantrages haben sich bereits für eine nationale Datenbank ausgesprochen; diese wird bei Artikel 32 zur Diskussion stehen. Wenn Sie natürlich auch die Besitzer zur Registrierung anhalten - das sagen die Sprecher der Minderheit zu Recht -, dann kommen Sie nicht um eine nationale Datenbank herum, und diese war in der Vernehmlassung eindeutig am stärksten umstritten. Man hat sogar eine zweite Vernehmlassung durchgeführt, um hier noch eine Klärung zu erreichen. Mit Recht ist gesagt worden, dass 93 Prozent der Befragten diese nationale Datenbank abgelehnt haben.

Wir bitten Sie, den Minderheitsantrag Banga abzulehnen. So, wie sich die Fassung der Kommissionsmehrheit heute präsentiert, haben wir eine saubere Registrierung. Ich darf Ihnen auch sagen, dass viele Länder, auch Schengen-Staaten, die alle das Gleiche unterschrieben haben, bei diesen Bestimmungen nicht so weit gehen wie wir.