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Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2007-03-15

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-15

Wortprotokoll

Wir kommen mit der Beratung der Teilbesteuerung der Dividenden spät; ich möchte sagen, wir kommen sehr spät. Die meisten Kantone haben bereits eine Art der Teilbesteuerung eingeführt. Meines Wissens hat einzig der Kanton Zug das Teilbesteuerungsverfahren analog zu jenem des Bundes gewählt, wo die Reduktion der Besteuerung auf der Bemessungsgrundlage erfolgt. Alle anderen Kantone entlasten auf der Basis des Tarifs.

Wenn der Bund jetzt schon hinterherkommt, dann gibt es zwei sinnvolle Möglichkeiten: Entweder schliesst er sich der Mehrheit der Kantone an und entlastet auch den Tarif. Dies wäre gemäss Artikel 129 der Bundesverfassung so angezeigt, dort steht nämlich: "Er" - also der Bund - "berücksichtigt die Harmonisierungsbestrebungen der Kantone." Es gibt die andere Möglichkeit, dass wir es den Kantonen überlassen, mit welchem System sie die Dividenden entlasten wollen. Man kann sagen, dass es hier einen kleinen Schönheitsfehler in der Harmonisierung gibt, aber das wäre verkraftbar. Es wäre eine Zumutung für die Kantone und verstiesse gegen die Bundesverfassung, wenn jetzt die Kantone alle ihr System der Dividendenentlastung ändern und es demjenigen des Bundes anpassen müssten.

Die Variante der Mehrheit hat bei den Kantonen keine zusätzlichen Ausfälle zur Folge, bei all den Kantonen, die bereits eine Teilbesteuerung eingeführt haben. Das ist zu beachten, und deshalb muss ich auch die Zahlen von Herrn Bundesrat Merz, die er vorher präsentiert hat, anzweifeln. In einem Brief vom 19. Februar 2007 verlangt die Finanzdirektorenkonferenz ausdrücklich, dass die Kantone zwischen der Entlastung auf dem Tarif und der Entlastung auf der Bemessungsgrundlage wählen können. Sie wollen also die Wahlfreiheit.

Ich bitte Sie, diesen Wunsch der Kantone zu respektieren, die Mehrheit zu unterstützen und die Minderheit I (Fässler) abzulehnen.

Die drei übrigen Minderheitsanträge lehnt die SVP-Fraktion auch alle ab. Die Minderheitsanträge zielen darauf ab, zusätzliche Schranken und Bedingungen für die Dividendenentlastung einzuführen. Im Differenzbereinigungsverfahren haben diese Anträge im Prinzip keinen Platz.