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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2007-03-15

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Bei den Anträgen zur Besteuerung der Liquidationsgewinne haben Sie einen wahren Basar. Wir hatten zuerst die Lösung des Bundesrates, dann diejenige des Nationalrates, die des Ständerates und jetzt wieder eine neue Lösung der nationalrätlichen Kommission. Ich kann jenen, die nicht in der Kommission waren, sagen: Es sind zum Teil nichtdurchgerechnete Vorschläge. Wir haben in der Kommission verlangt, dass wir von der Lösung, wie sie jetzt auf der Fahne ist, eine genaue Berechnung bekommen, wie hoch die Ausfälle an Steuereinnahmen für die öffentliche Hand sind. Das wurde verweigert. Wir haben auch verlangt, dass ein Bericht dazu vorliegt, bevor wir abstimmen, denn es handelt sich um eine wichtige Frage. Auch das wurde verweigert.

Wir beantragen Ihnen jetzt mit dem Minderheitsantrag, dass wir dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrates zur Besteuerung der Liquidationsgewinne folgen. Es ist der einzige, der in den Folgen klar und bezifferbar ist. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass die Liquidationsgewinne bei Geschäftsaufgabe am Schluss des Erwerbslebens steuerlich etwas begünstigt werden, indem die Liquidation der stillen Reserven nicht voll satzbestimmend sein soll, sondern nur zu einem Achtel in die Bemessungsgrundlage einfliesst und damit relativ zu heute zu einem tieferen Progressionssatz versteuert wird.

Der Ständerat hatte die getrennte Besteuerung hinzugefügt und damit die Progressionswirkung vollends entfallen lassen. Der Nationalrat schlug dann in der Folgelösung dem Fass den Boden aus, indem nur noch eine ganz minimale Besteuerung vorgesehen war. Der Ständerat wiederum hat das korrigiert, indem vor der Satzbestimmung die Einkaufsbeiträge in die zweite Säule berücksichtigt werden. Wie gesagt, die WAK-NR hat dann gestern noch eine neue Variante hinzugefügt, indem dieser Abzug für die zweite Säule auch gewährt wird, wenn er nur hypothetisch vorgenommen wird. Stellen Sie sich einmal vor, wir würden verlangen, dass bei den Lohnabhängigen die Bemessungsgrundlage reduziert werden kann, auch wenn der Einkauf in eine Säule 3a nicht vorgenommen wird. Sie sehen hier ganz klar: Es handelt sich erneut um eine Benachteiligung der Lohnabhängigen und um eine klare Bevorzugung all jener, die am Schluss des Erwerbslebens, wenn sie die selbstständige Erwerbstätigkeit aufgeben, eine Manipulationsmöglichkeit haben.

Die Folgen für den Staatshaushalt sind am mildesten bei der bundesrätlichen Fassung. Die Steuerausfälle sind bei der neuen Variante des Nationalrates unbekannt. Es ist auch unbekannt, wie das genau ausgestaltet werden soll. In der Kommission wurde dazu gesagt, die Steuerverwaltung würde dann im Geist der Debatte - im Geist der Debatte! - ein Kreisschreiben kreieren. Das ist offenbar eine ganz neue Methode der Gesetzgebungsarbeit! Wir halten uns an die konkreten Vorgaben, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat: Dabei handelt es sich um eine berechtigte begrenzte Privilegierung der Realisierung der stillen Reserven bei der Geschäftsaufgabe - mehr ist auch nicht nötig. Hier ist die Höhe der Steuerausfälle klar, und es ist auch klar, was besteuert wird und was nicht.

Ich bitte Sie: Machen Sie seriöse Gesetzgebungsarbeit, und folgen Sie dem Bundesrat bzw. der Minderheit Ihrer Kommission.