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Bührer Gerold · Nationalrat · 2007-03-15

Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2007-03-15

Wortprotokoll

Ich kann mich in Bezug auf den Antrag der Minderheit Leutenegger Oberholzer kurz fassen, möchte aber zunächst schon etwas sagen, weil Kollegin Leutenegger Oberholzer zu Artikel 20 eine persönliche Erklärung abgegeben hat, also zur Variante Teilbesteuerung mit 60 Prozent. Dazu möchte ich Folgendes festhalten:

1. Wenn wir die Rechtsgutachten anschauen, sehen wir, dass die Verfassungsmässigkeit des Satzes von 60 Prozent selbst vom kritischen Gutachten des Bundesamtes für Justiz attestiert worden ist. Man kann nicht hingehen und einmal mehr die mangelnde Verfassungsmässigkeit reklamieren.

2. Was tun wir hier? Wir tun nichts anderes, als die Doppelbelastung bei Gewinnausschüttungen, die nun einmal bei KMU viel mehr zu Buche schlägt, zu vermindern und nicht zu eliminieren. In Europa haben ausser, glaube ich, einem Land alle EU-Länder die Teilentlastung bei den Dividenden längst praktiziert.

3. Zu den Kantonen, Kollege Donzé: Wir haben demnächst 17 Kantone, die eine Teilbesteuerung demokratisch legitimiert durch die Stimmberechtigten eingeführt haben. Wissen Sie, wo dort die Teilbesteuerung liegt? Sie ist in der ganz grossen Mehrheit sogar weiter gegangen, bis hin zu 50 Prozent. Es gibt sogar Kantone, die einen noch tieferen Prozentsatz haben. Wir haben uns - dies sage ich, weil Sie einen Artikel zitiert haben - gerade aus Rücksicht auf die referendumspolitische Tauglichkeit dieser Gesetzesänderung zur Zurückhaltung bemüssigt und sind jetzt bei diesen 60 Prozent. Sie wissen ja, dass wir ursprünglich bei 50 Prozent waren.

Zu einem weiteren Punkt: Der Bundesrat wollte die 10 Prozent der Beteiligung als Kriterium für die Entlastung nicht. Wir wollten das auch nicht, aber die Kantone haben klar gesagt, das sei eine Conditio sine qua non. Aufgrund dieser Situation mussten wir wohl oder übel diese 10-Prozent-Klausel - die jetzt so dargestellt wird, als bringe sie diese ökonomischen Effekte nicht mehr - politisch akzeptieren.

Letzter Punkt, Kollege Donzé: Wenn wir diese Fassung, die ein Kompromisswerk darstellt, jetzt durchbringen, heisst das natürlich nicht, dass dies das Ende der Fahnenstange sein wird. Selbstverständlich bleibt es den Räten offen, in Zukunft noch weitere Schritte zu machen. Entscheidend ist aber, dass wir jetzt einmal den Systemwechsel einleiten. Das einfach zu diesen Bemerkungen.

Kurz zu Artikel 37a: Ich glaube, diese Fassung ist jetzt wirklich wasserdicht. Das ist auch seitens der Verwaltung in der Kommission bestätigt worden. Es ist gerade das Gegenteil dessen, was behauptet worden ist: Die Fassung ist so, dass der Steuerpflichtige den Nachweis erbringen muss und dass er im Rahmen der Liquidationsbesteuerung nicht zweimal Altersvorsorgebeiträge abziehen kann. Auch hier ist ein Riegel vorgeschoben. Mit anderen Worten: Wir haben jetzt eine Regelung, die weniger weit geht als unsere ursprüngliche Fassung. Auch hier sind wir etwas zurückgekrebst. Ein Steuerschlupfloch ist das jetzt überhaupt nicht.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen Zustimmung zum Antrag der Mehrheit.