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Blocher Christoph · Bundesrat · 2007-03-15

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2007-03-15

Wortprotokoll

Es geht hier nicht um einen zentralen Punkt des Opferhilfegesetzes, es ist ein "Nebenkriegsschauplatz". Worum geht es? Gemäss der Fassung, wie der Bundesrat sie Ihnen in seinem Entwurf vorschlägt und wie sie der Ständerat gestern mit Stichentscheid des Präsidenten beschlossen hat, haben die Kantone die Pflicht, die Opferhilfe-Beratungsstellen und ihre Aufgaben bekanntzumachen. Wir finden es richtig und notwendig, dass man weiss, dass es geschieht. Auf welche Weise das geschieht, ist dann natürlich eine andere Frage. Hier setzen natürlich auch die Gegner an, indem sie fragen: Ja, ist das dann ein Rechtsanspruch, was muss man dann bekanntgeben, auf welche Seite hin, wer muss es tun und wann, und hat man es genügend getan? Darum wollen sie es gestrichen haben.

Auf der anderen Seite gebe ich Frau Leutenegger Oberholzer Recht, wenn sie sagt, dass es für alle Fälle, in welche die Polizei involviert ist, dann eine Pflicht zur automatischen Meldung an die Opferhilfe-Beratungsstellen gibt, dass es aber auch andere Fälle gibt, in welche die Polizei eben nicht automatisch involviert ist. Das sind all die Fälle, in denen über gewisse Gewaltanwendungen, Delikte usw. - vor allem auch im Vergewaltigungs-, im Sexualbereich - natürlich erst viel später orientiert wird, in denen man die Polizei nicht unbedingt einbeziehen will. Davon wüssten die Opferhilfe-Beratungsstellen dann nichts.

Wenn Sie die Bestimmung streichen, heisst das nicht - das möchte ich hier festhalten -, dass die Kantone diese Stellen nicht bekanntmachen dürfen. Dafür braucht es keine besondere gesetzliche Grundlage. Wenn Sie sie streichen, ist aber diese Pflicht gestrichen.

Wir halten am bundesrätlichen Entwurf und am Beschluss des Ständerates fest.

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