Plattner Gian-Reto · Ständerat · 2001-06-14
Plattner Gian-Reto · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-14
Wortprotokoll
Beim Minderheitsantrag zu Absatz 3bis geht es um ein zusätzliches Element, das ich - zusammen mit den übrigen Mitgliedern der Minderheit - gerne in die Haftpflichtregelung einführen möchte. Es geht um die Frage, ob es bei einer Technologie wie der Gentechnologie, bei der Lebewesen in der Natur ausgesetzt werden und sich vermehren, möglich sein wird, von einem Geschädigten einen sicheren Beweis zu verlangen, dass ein bestimmter Schaden, der aufgetreten ist, mit absoluter Sicherheit auf ein bestimmtes Produkt, auf einen bestimmten Hersteller, zurückgeführt werden kann.
Wenn wir uns vorstellen, dass in zehn, fünfzehn Jahren z. B. da und dort gentechnisch veränderte Maissorten angepflanzt werden und dass dann ein Biobauer feststellen muss, dass in seinem biologischen Mais plötzlich einzelne Pflanzen auftauchen, die Fremdgene tragen, die offensichtlich von gentechnisch veränderten Maissorten kommen, müssen wir uns fragen: Kann man dann von ihm verlangen, dass er selber den Nachweis führt, wer nun genau dafür verantwortlich ist?
Vielleicht ist ja die Distanz zwischen seinem Feld und den Feldern mit gentechnisch veränderten Organismen ziemlich gross. Es gibt vielleicht mehrere solche Felder; der Pollenflug, der da trotz unseren Vorschriften allenfalls stattgefunden hat, hängt von Wind und Wetter ab. Es wird sehr schwierig sein, einen völlig schlüssigen Beweis im Sinne einer strikten, logischen Kette zu führen.
Die Minderheit möchte nun eine Beweiserleichterung einführen, die besagt: Wenn der Beweis nicht mit Sicherheit erbracht werden kann oder wenn eine sichere Beweisführung viel zu aufwendig wäre, dann kann sich das Gericht mit einer einleuchtenden Wahrscheinlichkeit begnügen.
Es kann sich nicht einfach mit einer willkürlichen Beurteilung begnügen, die heissen würde: Der Bauer ist geschädigt, man muss ihm helfen; es gibt ja reiche Konzerne, die für den Schaden bezahlen sollen. Aber das Gericht kann sich mit einer einleuchtenden Wahrscheinlichkeit begnügen, d. h. mit einer Argumentationskette, die schlüssig scheint, in der aber vielleicht der letzte, wirklich wissenschaftliche Beweis nicht erbracht werden kann - sei es, weil es unmöglich ist, ihn zu erbringen, sei es, weil es zu aufwendig wäre. Mir scheint diese Beweiserleichterung ein wichtiges Glied für den Schutz der Landwirte zu sein. Es ist - neben den Vorschriften, die wir erlassen - ein zusätzlicher Schutz im Rückkoppelungsmechanismus Haftpflicht.
Ich bitte Sie aus diesem Grund, der Minderheit zu folgen.