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Germann Hannes · Ständerat · 2007-03-19

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2007-03-19

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen auch hier, sich dem Nationalrat anzuschliessen und den Kantonen weder in der Frage der Höhe der Teilbesteuerung noch in Bezug auf das anzuwendende Verfahren - nämlich Teilsatz versus Teilbesteuerung - Vorschriften zu machen. Auch hier gibt es, wie erwähnt, einen Minderheitsantrag.

Wir haben diesen Gedanken das letzte Mal ausführlich diskutiert. Ich will hier auch nicht mehr auf die Details eingehen. Dass wir im Steuerharmonisierungsgesetz nicht ganz so weit gehen, wie wir eigentlich könnten, mag ein Schönheitsfehler sein. Auf der anderen Seite muss ich Sie einfach auch auf Artikel 129 der Bundesverfassung verweisen. Dort steht nämlich: "er" - der Bund - "berücksichtigt die Harmonisierungsbestrebungen der Kantone." Und was haben die Kantone jetzt gemacht? Seit wir die Gesetzesberatungen aufgenommen haben, haben sie sich eben für ein System entschieden, das halt ein anderes ist. Jetzt müssen wir uns eigentlich sagen: Ja, jetzt kommen wir in diesem Fall zu spät und sind darum gezwungen, uns hier - wenn auch zähneknirschend - den Kantonen anzupassen.

Die Kantone haben sich, wie Sie wissen, mit Ausnahme des Kantons Uri nicht für die Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung über das Teilbesteuerungsverfahren, also über die Bemessungsgrundlage, entschieden, sondern sie mildern die wirtschaftliche Doppelbelastung durch Satzreduktionen respektive über den Tarif. Das ist die grundsätzliche Differenz, die es jetzt in der Systematik gibt. Wenn wir uns dem Nationalrat anschliessen, bleibt es dabei. Ich muss Ihnen aber auch aus pragmatischen Überlegungen sagen, dass es wahrscheinlich klüger ist, nicht kantonale Gesetzesrevisionen zu provozieren, nur weil wir jetzt zu spät kommen und die Kantone im Nachhinein noch auf den Pfad der Tugend zurückführen möchten. Wir alle hier drin wissen es: Es sind alle Systeme möglich. Aber ich gebe zu: Auch aus meiner Sicht ist das ein Schönheitsfehler im Steuerharmonisierungsgesetz, mit dem wir zu leben haben.

Ich bitte Sie hier aber trotzdem aus Überzeugung, sich dem Nationalrat anzuschliessen und damit auch diese Differenz zu bereinigen.