Schiesser Fritz · Ständerat · 2006-06-20
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-20
Wortprotokoll
Gestatten Sie, dass ich Ihnen eine Frage stelle: Ist Ihre Hausbank eine sophistizierte Bank? Wenn Sie das nicht wissen, dann fragen Sie Ihre Bank, oder ich versuche zu erklären, worum es geht.
Die Eidgenössische Bankenkommission ist mit der Umsetzung der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) in der Schweiz betraut. Das Parlament hat dazu eigentlich nichts zu sagen, und das ist das Unbefriedigende. Deshalb liegt diese Motion vor. [PAGE 533]
Zur Umsetzung von Basel II: Im schweizerischen Recht bedarf es dazu nicht einer Änderung des Bankengesetzes, es genügt eine Verordnungsänderung. Wie bisher werden die grundlegenden Entscheide sowie die standardisierten Risikogewichte und der sogenannte Unterlegungssatz - der bleibt unverändert bei 8 Prozent - durch den Bundesrat in der Bankenverordnung sowie in einer neuen Eigenmittelverordnung festgelegt. Die technischen Erläuterungen werden in vier EBK-Rundschreiben zu Kredit-, Markt- und operationellen Risiken sowie zur Eigenmitteloffenlegung erlassen. Diese neue Regulierung tritt ab 1. Januar 2007 gestaffelt in Kraft. Damit schliesst sich die Schweiz dem Zeitplan des Basler Ausschusses an, der auch von der EU übernommen wird.
Basel II legt internationale Mindeststandards im Bereich der Bankenregulierung fest. Auf der Basis eines Dreisäulenprinzips soll mit Basel II, insbesondere durch erhöhte Risikosensitivität bei den Eigenmittelanforderungen, die Stabilität des internationalen Finanzsystems gestärkt und durch eine Harmonisierung der Eigenmittelanforderungen die Gleichbehandlung der Banken im Wettbewerb verbessert werden. Darauf werde ich noch kurz zurückkommen. Die erste Säule regelt die minimalen Eigenmittelanforderungen für Kredit-, Markt- und neu auch für operationelle Risiken, während die zweite Säule Grundsätze zur Bankenaufsicht beschreibt. Die dritte Säule schliesslich stellt vereinheitlichte Anforderungen an die Offenlegung und soll dadurch zu erhöhter Markttransparenz führen. Die bisherige Eigenmittelausstattung im gesamten Finanzsystem soll unter Basel II erhalten bleiben.
Zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen - das ist ein wesentlicher Punkt im ganzen System - für die drei Risikotypen steht unter Basel II eine "Menuauswahl" verschiedener Ansätze zur Verfügung. Diese Differenzierung ermöglicht es den Instituten, die jeweils am besten auf ihre Bedürfnisse und Verhältnisse zugeschnittenen Ansätze zu wählen. Dabei sind die einfachen Ansätze in der Anwendung weniger aufwendig, führen aber wegen ihrer geringeren Genauigkeit in der Regel zu höheren Eigenmittelanforderungen als die komplexen institutsspezifischen Ansätze, die einer Bewilligungspflicht unterstehen. Im zweiten Fall spricht man von sogenannten sophistizierten Banken.
Dazu kann festgehalten werden, dass sehr wenige Schweizer Banken, darunter die beiden Grossbanken, die komplexen institutsspezifischen Ansätze von Basel II anwenden werden. Die grosse Mehrheit der Institute wird die einfachen Ansätze wählen und damit höhere Eigenmittelanforderungen haben. Es kommt dazu, dass die Privilegien der Kantonalbanken bei der Eigenmittelunterlegung aufgrund der Staatsgarantie und diejenigen der Raiffeisenbanken wegen der Nachschusspflicht der Genossenschafter mit Basel II wegfallen werden.
Die Umsetzung von Basel II in der Schweiz soll die Finanzierung der KMU nicht gefährden, das verlangt die Motion, die wir heute zu behandeln haben. Die Erleichterungen, die Basel II für die Eigenmittelunterlegung bei Krediten an KMU vorsieht, werden in den schweizerischen Vorschriften vollständig übernommen. Wir legen in dieser Motion Wert darauf, dass eine KMU-schonende Umsetzung ohne den sogenannten Swiss Finish erfolgt, einen Swiss Finish, der kleinen Banken immer wieder zum Nachteil gereicht. Auf der einen Seite wollen EBK und Bundesrat nicht nur das Minimum umsetzen, sondern in verschiedenen Bereichen zur Sicherung des Bankensystems weiter gehen. Auf der anderen Seite bringt das, insbesondere für die mittleren und kleinen Bankinstitute, zusätzliche Belastungen mit sich.
Die Motion, die wir hier heute zu beurteilen haben, soll den Bundesrat dazu einladen, bei der Umsetzung auf Verordnungsebene das Gleichgewicht zwischen einer Regulierung zur Sicherung des schweizerischen Bankensystems einerseits und der erforderlichen Flexibilität durch volle Ausschöpfung des Ausnahmenkatalogs von Basel II zugunsten der KMU andererseits zu wahren.
In diesem Sinne bitte ich um Annahme der Motion.