Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-06-20
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-20
Wortprotokoll
Der Bund erhebt auf Erdöl usw. eine Verbrauchssteuer. Der Verbrauch dieser Erzeugnisse unterliegt der Mineralölsteuer ohne Rücksicht auf den Ort des Verbrauchs. Das Zollgesetz erlaubte dem Bundesrat Begünstigungen, so auch für den Natursteinabbau. Aus Spargründen wurden diese Begünstigungen auf den 1. April 1994 aufgehoben. Im Jahre 1996 lehnte das Parlament die Wiedereinführung ab. Es hat diese Begünstigung also zweimal gestrichen. In der Initiative wird der Versuch unternommen, einen dritten parlamentarischen Entscheid zustande zu bringen und diese Begünstigung wieder einzuführen. Was sind die Gründe, welche zum Entscheid Ihrer Kommission geführt haben?
1. Es geht um Rechtsgleichheitsprobleme, zuerst bezogen auf die Vollzugstauglichkeit. Die vorgeschlagene Bestimmung ist wenig praktikabel. Es gibt Abgrenzungsprobleme und damit Rechtsgleichheitsschwierigkeiten. Was fällt alles unter den Begriff des Naturwerksteins? Wie wollen Sie das vom Stein-, vom Kies- und vom Sandabbau abgrenzen? Die Rede soll nur vom Naturwerkstein sein. Das Wort "Werk" soll offenbar entscheidend sein. Aber anderer Natursteinabbau, also auch im Rahmen der Zementgewinnung, Schotterstein usw., sei nicht inbegriffen. Es gibt auch innerbetriebliche Abgrenzungsprobleme. In diesen Betrieben werden Treibstoffe auch für andere Zwecke verwendet.
Das zweite Rechtsgleichheitsproblem führt gleichzeitig zu einem fiskalischen Problem. Wenn das Parlament den Entwurf annimmt, riskieren wir, in weiteren Gebieten die Mineralölsteuer rückerstatten zu müssen. Denken Sie an [PAGE 531] Motorboote auf Seen und Flüssen, an Bagger- und Lastschiffe, an Kompressoren in Industrien, an Notstromgruppen und andere statische Motoren. Denken Sie aber auch an Pistenfahrzeuge, Gartenbaufahrzeuge, Rettungs- und Holztransporte oder Bewässerungspumpen. Es gibt in der Baubranche verschiedene weitere derartige Fälle. Sie können sie nicht ohne Gefährdung der Rechtsgleichheit sauber abgrenzen. Das gibt Ausfälle.
2. Die wirtschaftliche und fiskalische Bedeutung ist ein weiteres hauptsächliches Problem. Wer ist betroffen? Hauptsächlich geht es um zwei, vielleicht drei Kantone. Das ist an sich durchaus gravierend. Im Tessin und im Kanton Graubünden wären nach den Angaben, die man uns gemacht hat, etwa 50 Prozent der Arbeitskräfte in dieser Branche betroffen. Im Wallis sind es etwa 4,2 Prozent.
Die Schwesterkommission zählte 76 Unternehmen in der Schweiz, die sich im Jahr 2001 hier betätigten. Um die Grössenordnung abschätzen zu können, muss man doch berücksichtigen, dass es um etwa 1,6 Prozent des Umsatzes dieser Branche geht. Wenn man nun eine Erleichterung für 1,6 Prozent vornimmt, kann man damit die Branche nicht retten. Auch die Arbeitsplatzzahlen, die man uns unterbreitet hat, zeigen eine ähnliche Entwicklung. Im Tessin beispielsweise hat die Arbeitsplatzzahl in der Branche von 1995 bis 2001 in etwa stagniert, aber von 1998 bis 2001 hat sie zugenommen, nicht abgenommen. Die letzten Zahlen, die wir haben, stammen von 2001. Ich habe mich noch einmal erkundigt, ob neuere Zahlen vorliegen. Das ist nach den Angaben der Verwaltung nicht der Fall. Im Kanton Graubünden haben die Arbeitsplatzzahlen noch mehr zugenommen, um etwa 30 Prozent.
Der Fiskus ist auch betroffen, es geht zunächst um etwa 5 Millionen Franken. Aber wenn Sie beispielsweise nur schon auch die Pistenfahrzeuge einbeziehen, geht es um weitere 6 Millionen Franken; das kann sich natürlich addieren. Wir riskieren weitere Präjudizien.
In dieses Kapitel gehört das Sparpaket. Dort haben wir die gleiche Diskussion gehabt. In der Botschaft von 1993 über die Sanierungsmassnahmen für den Bundeshaushalt beantragte der Bundesrat u. a. die Abschaffung der Steuerrückerstattungen für Treibstoffe, die für Baumaschinen, Geleisebaumaschinen, Hubstapler, Kranwagen oder stationäre Motoren u. a. für den Natursteinabbau verwendet wurden. Diese Rückerstattungen wurden in der Folge aufgehoben. Würde mit dem vorliegenden Geschäft die Rückerstattung für den Natursteinabbau wieder eingeführt, wäre damit zu rechnen, dass weitere Branchen auf die Opfer im Sparpaket zurückkommen wollen.
Diese Opfer sind auch wirtschaftspolitisch - so glauben wir mehrheitlich - zu verantworten. Das Subventionsgesetz will ja eben Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen abschaffen. Sie sind intransparent und widersprechen der Steuergerechtigkeit. Das gilt auch hier. Die Mineralölsteuer fördert im Übrigen umweltpolitisch erwünschte Verhaltensweisen, nämlich sparsamen Verbrauch und effizienten Maschineneinsatz. Schliesslich bedeutet jede Rückerstattung einen erheblichen Aufwand für die Verwaltung.
Lassen Sie mich neben der Rechtsgleichheit und den wirtschaftlichen und fiskalischen Gründen einen dritten Aspekt in die Waagschale werfen, das sind die Freihandelsprobleme. Die vorgeschlagenen Massnahmen sind im Sinne der WTO Subventionen, hier wohl sogenannte anfechtbare Subventionen. Wir riskieren also Klagen von anderen Staaten.
Aus diesen Überlegungen beantragt Ihnen die Mehrheit, nicht auf die Vorlage einzutreten.