Kuprecht Alex · Ständerat · 2006-06-20
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-20
Wortprotokoll
In der Tat war das Anliegen der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bereits Bestandteil des vom Volk abgelehnten Steuerpaketes. Es liegt wohl im Bereich der Mutmassung, dass dieser Bestandteil nicht zuletzt aufgrund des wohl etwas übertriebenen und uneingeschränkten Abzuges der vollen Schuldzinsen und Unterhaltskosten nicht unwesentlich zum Scheitern der gesamten Vorlage geführt hat. Aus dieser Geschichte sollte eigentlich gelernt worden sein.
Dieser Umstand hat mich veranlasst, das wohl berechtigte Begehren unter dem Aspekt der realistischen Vernunft nochmals in die Diskussion einzubringen. Die vorliegende Motion wurde also ganz bewusst in offener Formulierung eingereicht, um dem Bundesrat einen Steilpass zu einer akzeptablen und verträglichen Lösung zu geben. Die vorliegende Motion orientiert sich nicht primär und ausschliesslich an der steuerlichen Seite. Vielmehr beabsichtigt sie, Anreize zu Schuldenfreiheit im Alter zu schaffen und damit die Rentenkaufkraft im Alter auch zu stärken. Es muss auch gesellschaftspolitisch unbedingt wieder angestrebt werden, dass Schulden im Prinzip und grundsätzlich zurückbezahlt werden sollen und nicht durch negative fiskalische Gründe künstlich erhalten oder gar zusätzlich erzeugt werden. Hypothekardarlehen sind Finanzierungsinstrumente für Wohnbauten und keine Steueroptimierungsprodukte. Da hat die ältere Generation eine Vorbildfunktion gegenüber unserer Jugend zu erfüllen, die sich leider immer mehr schon in frühen Jahren durch ein überbordendes Konsumverhalten enorm verschuldet.
Zurückkommend auf das abgelehnte Steuerpaket muss heute festgestellt werden, dass praktisch alle Teilbereiche in der Zwischenzeit wieder in irgendeiner Form politisch beraten und verabschiedet wurden. Die Wohneigentumsbesteuerung ist so praktisch der letzte Teil dieser ehemaligen Abstimmungsvorlage, der noch nicht wiederaufgenommen wurde, und ich bin der Überzeugung, dass auch dieser ebenfalls neu behandelt und beraten werden sollte. Die Höhe der Eigenmietwerte als fiktive Einkommensbestandteile stieg in den vergangenen Jahren stetig an und hat in allen Kantonen stets für politischen Unmut gesorgt. Viele ältere Besitzer von Wohneigentum haben immer mehr Mühe, ihr Haus oder ihre Wohnung auf die Dauer halten zu können.
Der steuerbare Eigenmietwert wird so zu einem echten Pferdefuss. Dies haben mir aufgrund der Tatsache, dass die Motion jetzt traktandiert ist, letzte Woche wieder vier Treuhänder per Mail bestätigt, die gegenwärtig aus diesen Gründen mit dem Verkauf von Liegenschaften beauftragt sind. Diese Problematik erhält durch die vermehrt zum Tragen kommende zweite Säule nur eine kleine Linderung. Diese [PAGE 525] Leute stehen einkommensmässig wohl auf zwei "Rentenbeinen", doch die allgemeine Entwicklung der Rentenkaufkraft vermag die steigenden Kosten der Krankenversicherung und die Steuererhöhung durch immer wieder erhöhte Eigenmietwerte und die damit verbundenen Fiskalnachteile nicht aufzufangen.
Die Zielsetzung, im Rentenalter schuldenfrei zu sein, ist eine langfristige Absicht. Insofern sticht das in der Stellungnahme des Bundesrates vermerkte Argument, dass dieser Mangel vor allem dort zutreffe, wo keine genügende zweite Säule vorhanden sei, nur für eine sehr kurze Zeit. Ich erinnere Sie daran, dass mit der 1. BVG-Revision der rentenbestimmende Umwandlungssatz von 7,2 auf 6,8 Prozent abgesenkt wird. Zurzeit läuft die Vernehmlassung zur weiteren Absenkung auf 6,4 Prozent, was wohl rein versicherungsmathematisch immer noch zu hoch ist. Es muss schon heute angenommen werden, dass dies für die künftigen Rentner und die künftige Wohneigentümergeneration noch nicht das Ende der Fahnenstange sein wird. Mit der Rückzahlung von Hypothekardarlehen muss also schon sehr früh begonnen werden, damit dadurch nicht steuerliche Nachteile und Mehrbelastungen verursacht werden und somit eine indirekte Bestrafung stattfindet.
Auch das zweite Argument, wonach zurückbehaltene finanzielle Ressourcen in einer anderen Zusammensetzung von Aktiven und Passiven in ertragsbringenden Investitionen angelegt werden können, trifft nur teilweise und eher "schmal" zu. Schauen Sie die Situation am Kapitalmarkt an. Wenn nicht risikoreich investiert wird, sind zum heutigen Zeitpunkt sichere Bundes-, Kassa- oder andere Obligationen am Kapitalmarkt nur zu tieferen Kursen zu erhalten, als dies bei normalen variablen Hypotheken oder gar Festhypotheken der Fall ist. Zudem müsste auch hier eine Nettobetrachtung gemacht werden, beteiligt sich doch die öffentliche Hand an den dabei noch erzielten Erträgen durch die entsprechende Zinsbesteuerung.
Die mittel- und langfristige Kapitalrückführung bringt jedoch auch volkswirtschaftliche Vorteile und unterstützt sowohl heutige wie auch künftige Besitzer von Wohneigentum. Die durch die Rückzahlung freiwerdenden Mittel weiten die Geldmenge aus. Es kann davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um mehrere Milliarden Franken handeln wird. Der Druck auf die Zinssätze auf stabilem, eher tiefem Niveau wird auch einen sonst möglichen Druck auf die Erhöhung der Hypothekarzinsen eliminieren oder zumindest sehr, sehr stark lindern. Dieser Vorteil soll auch den Mieterinnen und Mietern zugute kommen. Die Mietzinsen werden sich durch diesen Umstand kaum erhöhen. Stabile Zinsen auf tiefem Niveau begünstigen aber auch die Familien, deren Ausgaben mit zunehmendem Alter der Kinder naturgemäss noch wachsen. Das gilt sowohl für Familien mit Wohneigentum als auch für solche, die Mieter sind. Zudem gibt es meines Erachtens keine bessere Wohneigentumsförderung als langfristig stabile Zinsen auf tiefem Niveau. Das gilt auch für die Entwicklung der Wirtschaft im Allgemeinen.
Die vorliegende Motion wurde, wie bereits erwähnt, ganz bewusst mit keinen konkreten oder gar überrissenen Eckwerten verfasst. Es gilt, das Mass der Vernunft und das Tragbare anzustreben und aus den Negativfaktoren des abgelehnten Steuerpaketes zu lernen. Der Bundesrat soll die Möglichkeit erhalten, genau dieses Mass des Verkraftbaren auszuloten und in seine Botschaft einzubauen. Die kantonalen Finanzdirektoren werden dabei eine wesentliche Rolle spielen und mitreden wollen. Heute, im Zeitpunkt niedriger Hypothekarzinsen, werden die Eigenmietwerte wohl höher sein als das Total der Schuldzins- und Unterhaltsabzüge. Es gilt jedoch, das Augenmerk langfristig auszurichten und dabei auch die Situation in Betracht zu ziehen, dass es in der Vergangenheit, also in der Zeit mit hohen Hypothekarzinsen, gerade umgekehrt war und damit ein massives Negativgeschäft für die Kantone und den Bund entstanden ist.
Dieser Umstand könnte sich auch wieder ändern. Die im Schreiben vom HEV nicht vorhandenen Eckwerte könnten darauf hinzielen, dass eventuell wieder massive Forderungen, die unter Umständen über das noch Tragbare hinausgehen könnten, gestellt werden. Auf der anderen Seite wird sich wohl die politische Linke darum bemühen, überhaupt keine Abzüge mehr zuzulassen. Beides sind Extrempositionen; sie haben vielleicht das Ziel, diese Problematik immer wieder für politische Ziele nutzen zu können. Ich bin der Meinung, dass dieses Thema endlich und für immer aus den politischen Schlagzeilen entfernt werden sollte; dieses nützt nämlich effektiv niemandem etwas.
Ich bitte Sie deshalb, diese Motion unter einem längerfristigen Aspekt zu betrachten. Bis eine Vorlage allenfalls durch beide Räte gegangen ist und bis sie in Kraft gesetzt werden könnte, werden mit Sicherheit mehrere Jahre nach der Abstimmung zum Steuerpaket im Jahr 2004 vergangen sein. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich dieser Betrachtungsweise anschliessen könnten und die Motion trotz ablehnender Haltung des Bundesrates annähmen. Diesen Wunsch richte ich mindestens an diejenigen, die im Dezember 2005 die Motion unterschrieben haben.