Frick Bruno · Ständerat · 2006-06-20
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-20
Wortprotokoll
Ich halte an der Motion fest.
Beginnen möchte ich mit einer Vorbemerkung: Herr Bundesrat Merz, ich anerkenne Ihre Bemühungen, das Steuerklima zwischen Verwaltung, Bürgern und Unternehmen zu verbessern; ich anerkenne Ihr Bemühen, sachliche Verbesserungen bei der Mehrwertsteuer zu bewirken. Auch Ihre Bestrebungen für die Totalrevision des Mehrwertsteuergesetzes sind richtig. Ich hatte verschiedentlich direkten Kontakt mit Ihnen und darf hier ausdrücklich wiederholen, dass diese Verbesserungen wirkungsvoll sind und dass die Ziele, die Sie anstreben, gut sind. Wir schätzen dies und wünschen Ihnen bei der Umsetzung Erfolg.
Doch es geht hier um einen Mangel im Steuersystem, den wir beseitigen wollen. Artikel 52 des Mehrwertsteuergesetzes legt fest, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung die Steuer erhebt, und weiter heisst es: "Diese erlässt alle hiezu erforderlichen Weisungen und Entscheide, deren Erlass nicht ausdrücklich einer andern Behörde vorbehalten ist." Alle Kompetenzen liegen bei der Steuerverwaltung. Aber wo es um Weisungen, Richtlinien geht, sind diese sehr oft nicht technischer Natur. In der Praxis haben sie sehr weitgehend den Charakter von Rechtssätzen. Recht ist durch politische Behörden zu setzen - und nicht durch die Verwaltung. Die politische Behörde muss verantwortlich zeichnen, nicht die Steuerverwaltung.
Der Bundesrat erwähnt in seiner Stellungnahme, dass nebst der Steuerverwaltung ja weitere, verschiedene Stellen involviert seien, nämlich die Regulierungsfolgenabschätzung - nur schon der Begriff macht stutzig -, dann seien ebenfalls Konsultativorgane involviert. Das mag richtig sein, aber diese verschiedenen Köche können das Menu nicht entscheiden, sie können Hilfsdienste leisten. Die politischen Entscheide müssen von politischen Behörden getroffen bzw. genehmigt werden.
Herr Bundesrat Merz, aus der Motion spricht auch ein Vertrauen gegenüber Ihnen als politischem Chef des Departementes. Die Weisungen von allgemeiner Gültigkeit sind von der politischen Behörde, von Ihrer Departementsleitung, zu genehmigen. Wir wünschen diese Genehmigung. Der Systemfehler, wonach alle Rechtsetzung hier durch die Steuerverwaltung zu erfolgen hat, ist sachlich nicht richtig; die Erfahrungen in der Vergangenheit belegen dies.