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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-14

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-14

Wortprotokoll

Der Bundesrat hatte auch über die Frage diskutiert, bevor er Ihnen das Gesetz mit der entsprechenden Botschaft zustellte, wobei ich sagen muss, dass unsere Diskussion eine etwas andere war. Wir haben darüber diskutiert, ob wir ein Verbot haben wollen oder nicht. Wir fanden: Entweder-oder, ein Moratorium macht eigentlich keinen Sinn. Aus welchem Grund kann man davon ausgehen, dass im Jahre X plus Y die Gefahren gebannt sein werden? Wenn die Gefahren vorhanden sind, müsste man logischerweise und auch in Abwägung der ethischen Kriterien Nein sagen. Dann dürfte man diese Möglichkeit nie haben, auch nicht in dreizehn Jahren. Das allerdings wollte der Bundesrat nicht. Er hat ein Verbot, das zur Diskussion stand, zurückgewiesen. Dafür hat er gesagt, er wolle genau wissen, unter welchen Umständen Bewilligungen erteilt würden.

Dieser Philosophie ist die Mehrheit Ihrer Kommission gefolgt. Deshalb ersuche ich Sie, dies auch zu tun.