David Eugen · Ständerat · 2001-06-14
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-14
Wortprotokoll
Leider kann ich diesem Vorstoss auch nicht in Form eines Postulates zustimmen, weil er in einem zentralen Punkt, nämlich Ziffer 3, eine Forderung stellt, die ich ablehne. Dort werden "keine Ungleichbehandlungen einzelner Energieträger" gefordert; die Kernenergie soll den gleichen Rahmenbedingungen unterstellt sein. Wir alle wissen, dass im Entwurf des Bundesrates zum Kernenergiegesetz, in Artikel 47, vorgesehen ist, dass die Rahmenbewilligung für neue Kernanlagen dem fakultativen Referendum unterstellt werden soll. Ich finde diese Rahmenbedingung richtig; es ist eine besondere Rahmenbedingung für neue Kernenergieanlagen, die in unserem Land gebaut werden könnten. Der Vorstoss zielt inhaltlich darauf hin, das nicht zu ermöglichen. Ich finde es aber richtig, dass man diese Möglichkeit hat. Ich bin daher inhaltlich gegen eine Überweisung der Forderung, dass man bei der Kernenergie - es läuft letztlich darauf hinaus - die Volksrechte ausschalten möchte.
Im Übrigen gibt es auch formelle Einwendungen, sie wurden schon erwähnt. Ziffer 1 ist erfüllt, sie ist ja geltendes Recht. Die übrigen Ziffern, ausser Ziffer 3, kann man allenfalls in Postulatsform überweisen. Aber entscheidend ist schon die Frage, ob wir jetzt - wir befinden uns ja in der Revision des Kernenergiegesetzes - eine Motion überweisen, die ein zentrales Anliegen, das dieser Gesetzentwurf enthält, gerade schon von vornherein vom Tisch wischen will, indem wir sagen: Wir wollen diese Regelung hier im Bereich der Kernenergie nicht.
Ich bin im Übrigen im Zweifel - das muss ich sagen -, ob die Bevölkerung der Kantone Solothurn und Aargau das nicht auch möchte. Ich denke eher, dass die beiden Kantone und ihre Bevölkerung auch daran interessiert sind, dass diese besondere Bedingung für neue Kernenergieanlagen, dass sie nämlich dem fakultativen Referendum unterstehen, gelten soll. Daher ist es nach meiner Überzeugung auch in keiner Weise gegen diese beiden Kantone gerichtet, wenn man diesen Vorstoss auch nicht als Postulat überweist.