Spoerry Vreni · Ständerat · 2001-06-18
Spoerry Vreni · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-18
Wortprotokoll
Herr Bundespräsident, entschuldigen Sie, dass ich nach Ihnen nochmals etwas sage, aber Ihr ganzer Zorn hat sich jetzt auf mich entladen. Ich möchte nur feststellen, dass ich nichts anderes gemacht habe, Herr Bundespräsident, als das zum Ausdruck zu bringen, was die Flughafenbetreiberin zum Ausdruck gebracht hat; was internationale Organisationen zum Ausdruck gebracht haben; was deutsche und schweizerische Rechtsanwälte in Gutachten festgehalten haben; was auch die bürgerlichen Parteien an den Von-Wattenwyl-Gesprächen mitgeteilt haben und was auch heute andere Kollegen zum Ausdruck brachten: nämlich dass das Resultat des Vertrages so nicht befriedigt und dass es für die Schweiz eine Gefährdung unserer internationalen Drehscheibe ist.
Ich gebe Ihnen in zwei Punkten Recht, zum Ersten in der raumplanerischen Frage. Da ist wirklich sehr gesündigt worden, und das liegt natürlich Jahrzehnte zurück. Zürich war schon immer als Hub deklariert, aber die Raumplanung ist dieser Erklärung nicht wirklich gefolgt.
Zum Zweiten ist auch klar, dass man die Bedenken der süddeutschen Gemeinden lange Zeit zu wenig ernst genommen hat. Das stimmt, das müssen wir anerkennen.
Auf der anderen Seite ist aber auch festzuhalten, dass korrigierende Massnahmen vonseiten der Schweiz vorgeschlagen wurden und dass dagegen Rekurs erhoben wurde, auch von Deutschland.
Es widerspricht niemand, dass wir einen Vertrag machen müssen und dass wir dabei den deutschen Befindlichkeiten sicher auch bis zu einem gewissen Grad entgegenkommen müssen. Aber was ich ganz besonders beanstande: Dass man bei diesem Vertrag die Bewegungen und nicht die Lärmbelastung zugrunde legt. Natürlich geht auch das, was an den Wochenenden passiert, sehr weit. Sie konnten nicht widerlegen, dass das Auflagen sind, wie sie weltweit kein vergleichbarer Verkehrsflughafen in Kauf nehmen muss, und - wie das ja auch durch die Ausführungen von Herrn Schweiger dargelegt wurde - dass internationale Vereinbarungen da sind. Deswegen - auch wenn selbstverständlich klar ist, dass man nicht alles über fremdes Gebiet abwickeln kann - muss auch der Anflug eben bis zu einem gewissen Grad gewährleistet sein. Besonders der Punkt "Lärm" anstatt "Bewegungen" als Grundlage eines Vertrages ist wichtig: Das wäre ein Eckwert, von dem ich schon sehr hoffe, dass er noch verbessert wird.