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David Eugen · Ständerat · 2006-06-13

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-13

Wortprotokoll

Ich möchte auf die Überlegungen zum Einzelantrag Leumann eingehen, die jetzt eben geäussert wurden. Das wichtigste Ziel dieser Vorlage ist ja, die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, das heisst, klarzustellen, wo die Grenze zwischen privatem und geschäftlichem Kapitalgewinn liegt. Der Antrag Leumann löst das Problem so, dass man bei einem Geschäftsbereich, nämlich beim Wertschriftenhandel, sagt, es gebe überhaupt keinen geschäftlichen Kapitalgewinn. Das existiere in diesem Sektor nicht. Diese Meinung halte ich nicht für vertretbar. Es gibt auch im Wertschriftenhandel eine Grenze, wo der geschäftliche Kapitalgewinn beginnt, wo also eine Geschäftstätigkeit stattfindet. Wenn wir dem Antrag Leumann folgen würden, würden wir deutlich hinter das jetzige Gesetz zurückgehen, das im Geschäftsvermögen auch Kapitalgewinne besteuert. Ich glaube nicht, dass wir hingehen und bei einem ganz bestimmten Bereich des Finanzplatzes einfach sagen dürfen, es gebe hier keine geschäftlichen Kapitalgewinne. Also besteht die sachliche Notwendigkeit einer Grenzziehung, und das ist, was der Bundesrat uns vorgetragen hat. Ich schliesse mich hier dem Bundesrat an.

Die Frage ist, wie wir die Grenze ziehen. Wo hört der private Kapitalgewinn auf, und wo beginnt der geschäftliche Kapitalgewinn? Ich glaube, darüber kann man sich sicher streiten. Man kann auch die optimalen Grenzelemente und Kriterien infrage stellen und darüber diskutieren. Es ist immer ein Optimierungsproblem. Wenn wir aber die Vorschläge des Bundesrates und die heutige Praxis des Bundesgerichtes und [PAGE 443] die heutige Praxis gemäss Kreisschreiben miteinander vergleichen, dann ist die Lösung, die Ihnen die Kommission vorschlägt, deutlich liberaler. Das heisst, diese Lösung gibt eine klare Abgrenzung, und sie zieht die Grenzen keineswegs zu eng, sondern sie zieht sie gegenüber der heutigen Praxis relativ - behaupte ich jetzt - weit. Es geht nicht ohne zwei Kriterien, nämlich erstens quantitativ zu sagen, wo der Umfang einer Tätigkeit zu gross wird und man sagen muss, das sei eigentlich geschäftliches Verhalten, hier werde eine Geschäftstätigkeit betrieben, und zweitens festzustellen, dass das dauerhaft gemacht werde. Darum ist insbesondere im Vorschlag der Kommission die Bedingung enthalten, dass in zwei aufeinanderfolgenden Jahren grosse Umsätze erzielt werden müssen. Mit dieser Kondition ist auch sichergestellt, dass man effektiv geschäftliche und nicht private Gewinne erfasst.

Ich glaube auch, dass wir eine ausgewogene Vorlage machen müssen. Ich schliesse mich auch in diesem Punkt dem Bundesrat an. Es kann nicht angehen, dass wir einfach generell Steuerbefreiungstatbestände für bestimmte Bereiche ins Gesetz schreiben. Das würde auch dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nicht entsprechen. Wir dürfen auch nicht hingehen und bisher besteuertes geschäftliches Einkommen einfach mit einem Schlag steuerfrei erklären. Es geht um das Mass und die richtige Abgrenzung.

Ich möchte Ihnen daher empfehlen, dieser Abgrenzung zuzustimmen. Wenn nachher im Nationalrat noch die Kriterien der Grenzziehung verbessert werden, dann ist das okay; damit bin ich selbstverständlich einverstanden. Aber ich finde, mit der Auflösung jeder Grenze würden wir den falschen Weg begehen.

Ich bitte Sie daher, der Kommission zu folgen.