Hess Hans · Ständerat · 2006-06-13
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-13
Wortprotokoll
Unser Rat hat am 12. Dezember 2000 die Empfehlung 00.3549, "Gewerbsmässiger Wertschriften- und Immobilienhandel", überwiesen. Der Bundesrat war bereit, diese Empfehlung entgegenzunehmen. Sie wollte eine klare Abgrenzung zwischen steuerfreier privater Vermögensverwaltung und gewerbsmässigem Wertschriften- und Immobilienhandel. Der Bundesrat wurde mit der Empfehlung eingeladen, die nötigen Massnahmen zu treffen, die die Rechtsunsicherheit und die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer durch die Hintertür bei der Besteuerung des Wertschriften- und Immobilienhandels im Privatbereich eliminieren bzw. verhindern sollten.
Wenn ich die heutige Vorlage unter diesem Gesichtspunkt betrachte, stelle ich fest, dass diesem Anliegen nicht Rechnung getragen wird, im Gegenteil: Der Gesetzestext - Frau Kollegin Leumann hat darauf hingewiesen - ist in hohem Masse interpretationsbedürftig, und es werden neue Probleme geschaffen. Es muss aber unser Anliegen sein, dass der Steuerpflichtige selber, der Steuerberater, die Banken und die Steuerbehörden zuverlässig prognostizieren können bzw. wissen, unter welchen konkreten Umständen Kapitalgewinne bzw. -verluste vom steuerlich neutralen Privatbereich in den steuerlich relevanten Geschäftsbereich kippen. Diese Sicherheit erreichen wir, wenn wir dem Antrag Leumann zustimmen, worum ich Sie bitte.
Ich darf zum Schluss noch darauf hinweisen, dass Herr Bundesrat Merz damals, im Dezember 2000, unsere Empfehlung mitunterzeichnet und die Anliegen, die wir damals vertreten haben, voll mitgetragen hat. Ich bin überrascht über seinen Gesinnungswandel.