Schweiger Rolf · Ständerat · 2006-06-13
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-13
Wortprotokoll
Ich gestatte mir, ein kurzes Beispiel aus der Praxis darzustellen, das besagt, dass 20 Prozent in gewissen Fällen zu hoch wäre.
Nehmen Sie einmal an, Müller und Meier gründen miteinander eine AG, die Schreinerei Müller und Meier AG. Müller und Meier sterben, beide haben eine Ehefrau und je zwei Kinder. Werden die Aktien nach den erbrechtlichen Regeln verteilt, erhält Frau Müller 25 Prozent der Aktien und Frau Meier 25 Prozent der Aktien; die vier Kinder erhalten je 12,5 Prozent der Aktien. Es ist nun häufig so, dass es wünschbar wäre, dass solche diversifizierten Gesellschaften verkauft werden. Wäre es nun so, dass eine Grenze von 20 Prozent bestünde, wäre es für die vier Kinder nicht unbedingt sinnvoll, das Unternehmen zu verkaufen, sondern man würde andere Lösungen suchen.
Die Praxis zeigt also auch bei einem durchaus nicht völlig konstruierten Beispiel, dass es gerade in der zweiten Generation, noch viel mehr aber in der dritten Generation, relativ viele Aktionäre geben kann. Die Einheit des Unternehmens aber verlangt, dass ein Gesamtverkauf aller Aktien erfolgt. Um dies nicht aus steuerlichen Gründen zu blockieren oder zu verhindern, ist es vernünftig, einen Satz von 10 Prozent nehmen.