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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2006-06-13

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-13

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir auch noch einige Sätze zur qualifizierten Beteiligung.

Bei Publikumsgesellschaften ist oft eine Grenze von 3 bis 5 Prozent in den Statuten festgeschrieben, ab der ein Aktionär eingetragen werden muss, ab der er stimmberechtigt ist. Im Fachjargon der KMU spricht man in der Regel von einer qualifizierten Beteiligung, wenn diese 20 Prozent erreicht. Sehr häufig trifft man auf Klauseln in Statuten, laut denen für Beteiligungen von mehr als 10 Prozent dem Inhaber ein Sitz im Verwaltungsrat zusteht. Wenn ich diese Kriterien gegeneinander abwäge, scheint mir die Quote von höchstens 10 Prozent, wie Sie Ihnen jetzt die Mehrheit vorschlägt, angemessen.

Dann noch zur entscheidenden Frage des Abzugs: Im Ausland kennt man die sogenannte Halbdividende, d. h., es wird ein Abzug von 50 Prozent gewährt. Das ist deshalb auch für mich, wie auch für die Mehrheit der WAK, das angestrebte Ziel. Wenn wir im Sinne des Unternehmertums aktiv werden wollen, steht dem auch nichts entgegen. Die Steuerausfälle sind ja vor allem bei der Bundessteuer nicht sehr hoch. Sie belaufen sich bei der von der Mehrheit vorgeschlagenen Lösung für den Bund auf 56 Millionen Franken; sie sind also durchaus verkraftbar. Im Übrigen soll es ja gemäss Mehrheit der Kommission den Kantonen anheim gestellt bleiben, welchen Steuersatz sie wählen; die Mehrheit will im Gesetz nur die Quote für die Kantone festhalten.

Schliesslich möchte ich in Erinnerung rufen, und das wurde heute schon mehrmals betont, dass die meisten Kantone, die ihre Gesetze bereits angepasst haben, eine Quote von 10 Prozent einführen oder gar noch darunter gehen, dies bei einer Dividendenbelastung von 50 Prozent. Sie sind also bereits weiter gegangen, als dies auf Bundesebene vorgesehen werden kann.

Noch ganz kurz etwas zur Unterscheidung von Brutto- und Nettovermögen, netto bei Geschäftsvermögen und brutto bei Privatvermögen: Hier habe ich noch gewisse Bedenken; uns wurden Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorgelegt, die ich so nicht teilen kann. Mir scheinen die Berechnungen vor allem für das Privatvermögen zu hoch. Ich möchte einfach bitten, und deshalb ist es mir wichtig, dies zu Protokoll zu geben, dass diese Frage im Zweitrat nochmals diskutiert wird.