preparatory:AB 137659
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-06-13
Wortprotokoll
Der Titel des Gesetzes spricht von der Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeiten und Investitionen. In der Botschaft wird darauf hingewiesen, dass die Reform primär den Investoren, welche sich unternehmerisch beteiligen, zugute kommen soll. Es soll aber auch - immer wieder gemäss Botschaft - auf die steuerliche Entlastung der KMU hingearbeitet werden. Ich kann dieses Ziel bestens unterstützen. Die Minderung der Doppelbelastung von Unternehmung und Aktionär ist wohl das älteste fiskalische Anliegen der Wirtschaft zur Förderung des Unternehmertums. Ich bin dem Bundesrat denn auch dankbar, dass er es aufgenommen hat und dass es nun auf unserer Traktandenliste steht. Ich bin jedoch der Meinung, dass der Bundesrat die Reform zu zögerlich angegangen ist. Ich bin deshalb froh, dass die Mehrheit der WAK bei der Beurteilung dieser Vorlage nicht die fiskalischen Massnahmen, sondern die unternehmerischen Massnahmen ins Zentrum der Diskussion gerückt hat. Die WAK möchte aus der Vorlage des Bundesrates also ein eigentliches Wachstumspaket für die KMU machen. Deshalb will sie in erster Linie die bestehende wirtschaftliche Doppelbelastung für die KMU aufheben.
Unbestritten ist, dass mit dem Besteuerungsverfahren von Dividenden ein Anreizsystem entsteht, das Arbeitsplätze schafft und damit auch den privaten Konsum erhöht. Die Unternehmensbesteuerung ist ein für den Wohlstand, die Entwicklung und die Wettbewerbsfähigkeit unserer einheimischen Unternehmerbasis äusserst wichtiges Projekt. Ein Blick über die Grenze zeigt, dass andere europäische Länder, die die Steuersätze innerhalb kürzester Zeit nach unten angepasst haben, ein wesentlich grösseres Wachstum aufweisen, als die Schweiz es hat. Die internationale Entwicklung verläuft zudem weiter in Richtung einer massgeblichen Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung auf Stufe Aktionär, wobei heute auch weit radikalere Ansätze als das "Halbeinkünfteverfahren" praktiziert werden.
Der internationale Steuerwettbewerb hat also durchaus seinen Sinn, weshalb es so wichtig ist, dass die steuerliche Doppelbelastung der KMU nicht zu zögerlich angegangen wird, und weshalb diese Gesetzesänderung nur gelingen wird, wenn wir das Risikokapital durch rigorosere Entlastung, als sie der Bundesrat will, stärken. Wer ein grosses Paket von Aktien einer kleineren oder mittleren Firma besitzt, stellt dieser Firma Risikokapital zur Verfügung. Fällt Gewinn an, wird dieser im Unternehmen besteuert. Wird der Profit heute und morgen in Form von Dividenden an den Aktionär ausgeschüttet, wird dieser über die direkte Bundessteuer und die kantonalen Steuern nochmals erfasst. Gemäss dem Entwurf des Bundesrates sollen trotzdem neu alle Aktionäre beim Privatvermögen steuerlich entlastet werden. Denn sie alle stellen dem Unternehmen Risikokapital zur Verfügung, dank dem das Unternehmen seine Geschäfte erfolgreich tätigen kann.
Es sei deshalb logisch, alle Aktionäre, egal wie hoch ihre Quote ist, mit 20 Prozent zu entlasten, das heisst, die Besteuerung der Dividenden sei für alle auf 80 Prozent anzusiedeln. Herr Lauri hat bereits ausgeführt, dass wir über diese Fragen lange Diskussionen geführt haben. Ich bin eigentlich sehr dankbar, dass der Bundesrat letztendlich unsere Meinung teilt, dass man durchaus weiter gehen kann, als der Bundesrat in seiner Botschaft gegangen ist, hat doch die heutige Praxis der vollen Doppelbesteuerung dazu geführt, dass vor allem in Familienaktiengesellschaften sehr oft keine oder nur kleine Dividenden ausgeschüttet werden. Das wiederum führt dazu, dass das thesaurierte Geld nicht anderweitig investiert wird und entsprechend auch keine neuen Arbeitsplätze geschaffen werden. Einfache Berechnungen zeigen, dass mit der vorgeschlagenen geringeren Entlastung von 20 Prozent KMU-Aktionäre ihr Verhalten eben nicht ändern würden, denn die fiskalischen Impulse, Gewinne nicht zurückzuhalten, sondern auszuzahlen, wären zu gering.
Nachdem im internationalen Steuerwettbewerb die Schweiz ihren Spitzenplatz gegenüber vielen Ländern verloren hat und gegenüber andern zu verlieren droht und ausserdem die Doppelbesteuerung in den meisten Ländern abgeschafft worden ist, ist nun auch bei uns die Zeit reif für diese Massnahmen. Eine Rückweisung an den Bundesrat, wie sie die Minderheit beantragt, stellt den Grundsatz der Teilbesteuerung an sich nicht infrage, will das Ganze aber noch mit einer Beteiligungsgewinnsteuer und einer reformneutralen Besteuerung verknüpfen. Wenn wir diesem Minderheitsantrag folgen würden, könnten wir als Rat wirklich nachher sagen: "Back to square one", mit der Aussicht auf Verschiebung eines wichtigen wirtschaftspolitischen Ziels auf, ich würde einmal sagen, den Sankt-Nimmerleins-Tag. Die Beteiligungsgewinnsteuer hat nämlich wieder mit der Vermögenssteuer zu tun, und die rechtsformneutrale Besteuerung ist ohne formelle Steuerharmonisierung unmöglich.
Wir müssen uns doch im Klaren sein: Die ganze Vorlage ist primär eine Angelegenheit für die Kantone und letztlich nicht für den Bund. Ich möchte eben nicht, dass wir jetzt bei dieser Vorlage weitgehend ideologische Diskussionen für eine Beteiligungs- oder eine Kapitalgewinnsteuer führen. Wenn wir in dieser Frage etwas tun wollen, und zwar innert nützlicher Frist, dann müssen wir auf dem Weg fortfahren, der uns durch mehrere Abstimmungen vorgezeichnet worden ist; das heisst, wir müssen auf die Vorlage eintreten und die Vorlage im Sinne der Mehrheit der WAK durchberaten.