Germann Hannes · Ständerat · 2006-06-13
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-13
Wortprotokoll
Ich möchte mich noch einmal kurz zum Rückweisungsantrag der Minderheit Sommaruga Simonetta äussern, dessen Begründung wir ja nach meinem Eintretensvotum gehört haben, und zwar geht es um die Szenarien, die in Bezug auf die Sozialwerke gemalt werden.
Natürlich oder hoffentlich wird künftig mehr Dividende ausgeschüttet. Das heisst, dass allenfalls dann auch weniger Lohn bezogen wird, aber eben nur von einer Person oder ganz wenigen Personen im ganzen Unternehmen. Das muss einfach relativiert werden; das müssen Sie wissen. Wir haben ja über diese Bereiche diskutiert und kamen zum Schluss, dass da keine Gefahr bestehe. Wenn Frau Sommaruga in ihrer Begründung wieder dieses Drohszenario malt, so darf ich das hier als Berichterstatter nicht unbeantwortet lassen.
Ich gebe Ihnen einfach einmal den Aspekt zu bedenken, der in einem Bericht der Verwaltung dargelegt wurde: Gemäss dem Gutachten Keuschnigg, das verschiedentlich angesprochen wurde, gehen von der Unternehmenssteuerreform II Wachstumseffekte aus. Dadurch weitet sich auch die Lohnsumme aus, sodass über höhere Lohnabgaben Mehreinnahmen für die Institutionen der Sozialversicherungen resultieren. Im langfristigen Gleichgewicht dürften die Lohnsumme und damit die Mehreinnahmen der Sozialversicherung um rund 0,7 Prozent ansteigen. Gemessen an den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zugunsten von AHV, IV und EO, die sich im Jahre 2004 auf 27,44 Milliarden Franken beliefen, wäre dies ein Betrag von 192 Millionen Franken. Allerdings - das sei der Objektivität halber auch gesagt - entfalten sich diese Wachstumseffekte natürlich nicht von heute auf morgen, sondern allmählich. Fünf Jahre nach Einführung der Reform dürfte die Lohnsumme erst etwa um 0,25 Prozent, nach zehn Jahren um 0,4 Prozent höher liegen als im Szenario ohne Reform. Dies entspricht zusätzlichen Einnahmen von AHV, IV und EO von 69 Millionen bzw. 110 Millionen Franken. Das muss hier einfach klargestellt werden.
Zur Annahme, dass dann plötzlich alles vom Lohntopf in den Ausschüttungstopf ginge: Das kann man natürlich nicht so statisch betrachten. Das gilt allenfalls für den Unternehmertypus Alleinaktionär; der kann das bestimmen. Aber meistens sind es ja mehrere. Und ein gegebener Unternehmerlohn kann in der Regel nicht in der gleichen Höhe als Dividende ausgeschüttet werden. Die Annahme, dass Lohn und Dividende in jedem Fall austauschbar seien, gilt nur dort, wo eine Kapitalgesellschaft zu 100 Prozent von einem Aktionär beherrscht und geleitet wird.
In allen anderen Fällen ist die Annahme falsch. Wird der Lohn zugunsten einer späteren Dividende reduziert, erhöht sich ja der Unternehmensgewinn. Die Vorbelastung durch die Gewinnsteuer steigt in diesem Fall. Die Dividende wird kleiner als der entsprechende, vorher mögliche Lohn. Das gilt es einfach zu beachten. Die Unternehmer können in der Regel schon rechnen. Der rentenbildende Lohnanteil ist bei der AHV gegenwärtig 77 400 Franken, der muss in jedem Fall bezogen werden. Wird der Lohn reduziert, reduziert sich der Risikoschutz, ein in der Praxis erstrangiges Steuerplanungsinstrument ginge so verloren. Die PK-Beiträge sind vom Unternehmensgewinn abziehbar, haben einen hohen Zeitwert und einen Steuervorteil beim Bezug. Daran muss einfach erinnert werden, und das weiss jeder Unternehmer, und er überlegt sich darum gut, wie weit er in dieser Umschichtung von Lohn zu Dividende gehen soll. Es ist eben, wie das auch aus dem Gutachten hervorgeht, hier nicht von massiven Verschiebungen auszugehen. Im Übrigen sei einfach noch in Klammern darauf verwiesen, dass die Kantone ohnehin schon den Anreiz bieten; es sind ja bereits diverse Kantone, wir haben das gehört. Ich weise diese Angstmacherszenarien in aller Form zurück, sie stimmen nicht, und sie wurden innerhalb der Kommission mehrfach widerlegt.
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