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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-06-13

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-06-13

Wortprotokoll

Nehmen Sie es mir nicht übel, wenn ich mich kurz fasse; ich tue es aus zwei Gründen. Erstens habe ich mich bereits beim Eintreten zur Bedeutung dieser Vorbelastungstests geäussert. Zweitens verweise ich auch zuhanden der Materialien auf die Ausführungen Ihres Kommissionspräsidenten, die in Abstimmung mit der Steuerverwaltung vorbereitet wurden.

Die Frage von Herrn Jenny beantworte ich aber natürlich gleichwohl. Es ist so, wie er vermutet. Ich glaube, man muss diese beiden Dinge auseinander halten. Es liegt am System, ein Unternehmen nach bestem Wissen und Gewissen zu besteuern. Dazu kennen wir Verfahren, die in sich stimmig sind. Dann kommt jetzt ein neues dazu, das Teilbesteuerungsverfahren für den Anteilseigner. Die Verbindung dieser beiden kann man wollen. Aber wir haben auf die Schwierigkeiten dabei hingewiesen, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Betroffensein von Unternehmen. Wir wollen hier ja in erster Linie eine Reform für die KMU. Das sind Unternehmen mit 10-Prozent-Beteiligungen, es sind nicht [PAGE 437] die grossen, die internationalen Konzerne, von denen man spricht, dort hat niemand 10 Prozent. Dort gibt es reine Streubesitze, oder dann sind es Familienbeteiligungen, die wieder anders besteuert werden. Die Gefahr, dass hier Löcher bestehen, ist äusserst gering und steht in keinem Verhältnis zum Aufwand, den wir treiben müssten, wenn wir all diese Abertausende von Fällen zuerst rechtens auf der Stufe des Unternehmens und der Vorstufe erfassen müssten und dann zum zweiten Mal beim Anteilseigner. Es macht so einfach keinen Sinn, und es unterschiebt unserem System etwas, was theoretisch möglich wäre, was aber in der Praxis lange nicht die Bedeutung hat, die es bräuchte, um hier nach Massgabe des Minderheitsantrages zu legiferieren.

Deshalb ersuche ich Sie, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.