Lauri Hans · Ständerat · 2006-06-13
Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-06-13
Wortprotokoll
Sie mögen sich vielleicht erinnern, dass wir in der letzten Woche bei der ersten Behandlung dieser Vorlage hier im Rat auch über Artikel 10 Absatz 3 und den beaufsichtigten Finanzintermediär diskutiert haben. Die Kommission hat mich gebeten, in diesem Zusammenhang noch Folgendes zuhanden des Amtlichen Bulletins zu sagen: Wir sind damals darauf gestossen, dass unter dem Begriff des "beaufsichtigten Finanzintermediärs" Verschiedenstes verstanden werden kann. Wir haben deshalb den Nationalrat gebeten, darüber zu diskutieren und das Gesetz allenfalls noch zu präzisieren. Der Nationalrat hat diese ihm zugedachte Aufgabe nicht erkannt und deshalb auch nicht wahrgenommen. Damit haben wir die Situation, dass wir nun in Artikel 3 den Ausdruck des "beaufsichtigten Finanzintermediärs" haben, der aber mit der Bestimmung in Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe e in einem zu weiten Zusammenhang steht.
Es gibt verschiedenste Finanzintermediäre, die beaufsichtigt werden: einmal solche, wie sie hier beispielhaft aufgeführt sind, nämlich Banken, Effektenhändler und Fondsleitungen, dann aber auch Finanzintermediäre nach dem Geldwäschereigesetz, beispielsweise Spielbanken, Notare, Anwälte, Treuhänder, Geldwechsler und andere. Es ist nun klar, dass mit der Bestimmung von Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe e nicht diese Finanzintermediäre gemeint sind, also nicht diejenigen, die im weitesten Sinne Finanzintermediäre sind, sondern es sind jene Finanzintermediäre gemeint, die beispielhaft in Buchstabe a aufgeführt werden. Es ist an sich schade, dass wir hier nicht noch einmal präzis Recht schaffen können, da das Differenzbereinigungsverfahren jetzt erledigt ist. Die Schlussfolgerung der Kommission ist die, dass dem Bundesrat nun im Rahmen der Verordnung oder im Rahmen eines anderen gültigen Erlasses die Aufgabe zukommt, sich im Zusammenhang mit Artikel 10 Absatz 3 Buchstabe e noch zum Begriff des "beaufsichtigten Finanzintermediärs" zu äussern.