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David Eugen · Ständerat · 2006-06-13

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-06-13

Wortprotokoll

Wir greifen hier ein altes Thema auf, das in diesem Rat schon wiederholt behandelt worden ist. Sie wissen es: Bei der direkten Bundessteuer werden die Einkommen von verheirateten Personen zusammengerechnet, zusammengezählt und dann als Gesamteinkommen besteuert. Das hat zur Auswirkung, dass diese zusammengerechneten Einkommen von einer viel schärferen Steuerprogression erfasst werden und damit wesentlich höher belastet werden, als wenn die beiden Personen nicht verheiratet wären. Das ist das Problem. Es besteht seit langem. Im Jahre 1984, also vor 22 Jahren, hat das Bundesgericht im bekannten Entscheid Hegetschweiler erkannt, dass das verfassungswidrig ist, und zwar verletzt es sowohl den Grundsatz der Gleichmässigkeit der Besteuerung als auch jenen der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Diese beiden Grundsätze sind heute ausdrücklich in der Bundesverfassung festgeschrieben, in Artikel 127 Absatz 2.

Das Bundesgericht sagte klar: Ehepaare dürfen erstens nicht stärker belastet werden als Konkubinatspaare, und zweitens soll aber auch die Steuerbelastung nicht davon abhängen, wie sich das Gesamteinkommen eines Ehepaares auf die beiden Ehegatten verteilt. Diese beiden Grundsätze hat das Bundesgericht seinerzeit aufgestellt. Es hat noch eine kleine Relativierung vorgenommen, indem es gesagt hat: Eine Mehrbelastung von etwa 10 Prozent ist noch [PAGE 453] hinnehmbar; wenn sie überschritten wird, dann sind diese Steuerprinzipien nicht mehr gewahrt.

Wie wir wissen, haben die Kantone diese Vorgaben des Bundesgerichtes in den letzten zwanzig Jahren umgesetzt. Anders liegt die Sache auf Bundesebene, beim Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer: Hier kann das Bundesgericht nicht intervenieren. Es ist nach Artikel 191 der Bundesverfassung an die Bundesgesetze gebunden, das heisst, es kann das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer im Einzelfall von sich aus nicht ändern. Es ist also Sache des Gesetzgebers, also von uns hier, die notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Wie Sie sich alle erinnern, haben wir einen ersten Anlauf gemacht, nämlich mit dem Steuerpaket. Dieses ist am 16. Mai 2004 - ich muss sagen: leider, vor allem in diesem Punkt - an der Volksabstimmung gescheitert.

Insbesondere die Kantone haben sich damals gegen dieses Steuerpaket gewendet. Aber sie haben auch immer erklärt, vor allem im Nachgang zu dieser Abstimmung, dass unverändert Handlungsbedarf bestehe bezüglich dieses spezifischen Problems, das mit dem Steuerpaket auch einer Lösung zugeführt worden wäre, nämlich bezüglich des Problems, dass die Ehegattenbesteuerung auf Bundesebene angepasst werden muss. Sie können auch in der Botschaft, die Sie vor sich haben, einer Grafik auf Seite 4479 entnehmen, dass heute die Bundessteuer für ein Ehepaar, bei dem beide Ehegatten ein steuerbares Einkommen von etwa 75 000 bis 80 000 Franken haben, mehr als doppelt so hoch ist, wie wenn diese Ehegatten nicht verheiratet wären. Der oberste Bereich der Mehrbelastung liegt heute bei 108 Prozent, die Verdoppelung der Steuer wird also sogar überschritten. Sie sehen auch, dass diese starke Mehrbelastung vor allem bei mittleren Einkommen vorkommt.

Die WAK hat im Sommer 2005 den Bundesrat mit einer Motion aufgefordert, Sofortmassnahmen zu treffen. Die WAK war sich damals im Klaren, dass eine langfristige Lösung des Problems sehr viel Zeit beansprucht, insbesondere weil nach wie vor Differenzen bestehen, ob man eher in Richtung Splittingsystem gehen soll wie im Steuerpaket oder ob man eben in Richtung Individualbesteuerung gehen soll. Die Unterlagen, um diesen Systementscheid zu treffen, liegen nicht vor. Es ist auch so, dass die Kantone eine klare Position zugunsten des Splittings bezogen haben und es jetzt sehr schwierig wäre, hier einen solchen Grundsatzentscheid mehrheitsfähig zu machen. Hingegen war die WAK erstens klar der Meinung, es sei auch im System des bestehenden Steuergesetzes möglich, hier wenigstens eine Linderung zu bringen. Sie war zweitens der Meinung, die Linderung dieses Problems müsse mindestens zusammen mit der Unternehmensbesteuerung erfolgen. Es kann also nicht angehen, dass wir auf der einen Seite im Sektor Unternehmensbesteuerung jetzt einfach voranschreiten und die notwendigen Reformen machen - die wir übrigens ja alle unterstützen, wie man auch jetzt gesehen hat - und auf der anderen Seite das schon viel länger bestehende Problem der Ehepaarbesteuerung nicht lösen.

Kollege Jenny hat vorhin kurz angeführt, er finde es eigentlich nicht richtig, dass man für die Unternehmensbesteuerung nur 50 oder 70 Millionen Franken einsetzt und für die Ehepaarbesteuerung 500 oder 600 Millionen. Das ist ein Missverständnis. Wir müssen hier beide Steuerebenen zusammen anschauen, nämlich die kantonale Ebene und die Bundesebene. Wenn wir beide Steuerebenen zusammen anschauen, sehen wir, dass für beide Bereiche Mittel in etwa gleicher Höhe eingesetzt werden. Nur ist es so: Bei der Ehepaarbesteuerung ist primär der Bund betroffen. Er muss dort Mittel einsetzen, währenddem bei der Dividendenentlastung, die wir jetzt gerade behandelt haben, in viel grösserem Umfang die Kantone zum Zuge kommen.

Das ist eigentlich auch das Grundkonzept, das zwischen dem Bundesrat und den Kantonen vereinbart worden ist, dass die Kantone ihren Beitrag bei der Unternehmensbesteuerung leisten und der Bund seinen Hauptbeitrag hier bei der Ehepaarbesteuerung leistet. Auch aus diesem Grund ist es mehr als gerechtfertigt, dass diese beiden Vorlagen parallel, wenn auch nicht rechtlich verknüpft, behandelt werden.

Ich möchte daran erinnern, dass Herr Bundesrat Merz in der Frühjahrssession, in der ersten Diskussion über die Unternehmensbesteuerung, die Dringlichkeit des Begehrens nochmals anerkannt hat und auch zugesagt hat, bis zur Sommersession eine konkrete Vorlage zu präsentieren. Diese Zusage - dafür möchte ich wirklich ausdrücklich danken, auch im Namen der Kommission - hat Herr Bundesrat Merz mit der Botschaft vom 17. Mai 2006 nun wirklich eingehalten. Dass dies so rechtzeitig gelungen ist und wir heute über etwas Konkretes entscheiden können, ist - das auch zuhanden der Verwaltung, des Finanzdepartementes, das hier in relativ kurzer Frist eine grosse Arbeit leisten musste - eine vorzügliche Leistung, die man auch hier, im Parlament, einmal anerkennen muss.

Was schlägt der Bundesrat vor? Es sind zwei Sofortmassnahmen. Die erste Sofortmassnahme zielt darauf ab, den sogenannten Zweiverdienerabzug zu erhöhen, und die zweite Sofortmassnahme zielt darauf ab, einen Verheiratetenabzug bis zu einem bestimmten Niveau einzuführen.

Wenn Sie die Fahne betrachten - da möchte ich Sie noch auf ein formelles Element hinweisen -, dann stellen Sie fest, dass diese Abzüge wiederholt vorkommen, nämlich bei Artikel 33 Absatz 2 und Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe c und hinten dann nochmals mit Artikel 212 Absatz 2 und Artikel 213 Absatz 1 Buchstabe c. Ich möchte Ihnen einfach sagen: Wir müssen hier praktisch nur die Seite 3 behandeln, denn die Seite 2 ist eigentlich obsolet: Das sind alte Artikel, die wegen der zweijährigen Pränumerandobesteuerung noch gelten; die existieren nur noch deswegen im Steuergesetz. Das, was nachher gilt, steht auf Seite 3, das wird praktisch angewendet. An sich ist es etwas ein Nonsens, alte Bestimmungen, die gar nicht mehr zur Anwendung kommen, weil ja die zweijährige Pränumerandobesteuerung erledigt ist, noch anzupassen. Mir wurde gesagt, es gebe jetzt dann ein "Entrümpelungsgesetz", wo diese alten Tatbestände, die eigentlich immer noch mitgeschleppt werden, endlich aus dem Steuergesetz beseitigt werden. Also: Wenn Sie sich dann materiell mit der Vorlage auseinander setzen, bitte ich Sie, einfach die Seite 3 anzuschauen: Dort sind diese Bestimmungen, die dann praktisch auch Geltung erlangen.

Der erste Abzug, der Zweiverdienerabzug, hat das Ziel, die Schlechterstellung der Zweiverdienerehepaare endlich zu mildern. Ich habe Ihnen vorhin gesagt: Heute sind es im schlechtesten Fall 108 Prozent; so viel bezahlen Zweiverdienerehepaare mehr, also mehr als das Doppelte. Es wird jetzt für den schlechtesten Fall um 20 Prozent reduziert. Da kann man sagen, das sei eigentlich zu wenig. Ich teile diese Meinung: Eigentlich kommen wir zu wenig weit; bei den Fällen mit den mittleren Einkommen, die wirklich betroffen sind, kommen wir zu wenig weit. Mit anderen Worten: Diese Lösung ist keine endgültige Lösung. Sie ist nur ein Schritt, eine Milderung, die hier Platz greift. Es werden aber jene Personengruppen, die geringere Einkommen haben, oder jene Personengruppen, bei denen insbesondere das Zweiteinkommen relativ gering ist, spürbar entlastet. Dort wirkt das ganze System vollständig.

Beispiele: Ein Ehemann verdient 100 000 Franken, und die Ehefrau verdient 30 000 Franken. In solchen Fällen wirkt diese Lösung sehr gut und greift relativ weit. Sobald aber zwei Einkommen gleicher Höhe dastehen, also Mann und Frau je 100 000 Franken verdienen, ist das System noch nicht an jenem Punkt angelangt, der notwendig wäre. Es besteht die berechtigte Frage: Warum hat man dieses Problem nicht auch gleich jetzt gelöst? Die Frage stellt man zu Recht, und die Antwort ist eigentlich relativ einfach: Es liegt nur am Geld. Wenn wir mehr Mittel einsetzen würden, dann könnten wir sicher auch dieses Problem noch lösen. Der Bundesrat hat sich entschieden, total 650 Millionen Franken für diese Vorhaben einzusetzen; davon entfallen 540 Millionen auf den Bund und 110 Millionen Franken auf die Kantone. Die Kommission hat sich dem Bundesrat angeschlossen. Mit anderen Worten: Wir haben uns, wenn vielleicht auch zähneknirschend, beschränken müssen. Es sind [PAGE 454] Sofortmassnahmen; wir sind uns auch im Klaren, dass es eine Milderung ist. Es besteht aber weiterhin Handlungsbedarf. Aber angesichts der begrenzten Mittel müssen wir uns wahrscheinlich im jetzigen Moment damit begnügen.

Ich komme zum zweiten Abzug, zum Verheiratetenabzug: Dieser Abzug dient erstens einer Sicherung der Belastungsrelation zwischen Einverdiener- und Zweiverdiener-Ehepaaren. Diese Belastungen sollen nicht zu stark auseinander fallen. Zweitens soll dieser Abzug auch die Rentnerehepaare berücksichtigen. Diese zwei Ziele verfolgt dieser Abzug. Die Kommission hat des Langen und Breiten darüber diskutiert, ob das Verhältnis richtig sei. Es bestand auch ein Antrag, diesen Abzug etwas zu erhöhen und den Zweiverdienerabzug etwas zurückzunehmen. Dieser Antrag unterlag in der Kommission mit 8 zu 5 Stimmen.

Persönlich, ich darf das sagen, wäre mir auch daran gelegen gewesen, das Verhältnis noch etwas zu verbessern. Aber ich finde, wir können mit dem Mehrheitsantrag leben, vor allem wenn wir ihn als pragmatische Sofortlösung betrachten.

Für mich ist längerfristig insbesondere die Frage zu diskutieren, wie es mit den Rentnereinkommen steht. Die Rentnereinkommen kann man nämlich durchaus als Ersatzeinkommen betrachten und generell sagen: Rentnereinkommen werden wie Erwerbseinkommen behandelt. Dann findet dort auch der Zweiverdienerabzug statt. Diese Frage wurde diskutiert, wir haben den Vorschlag dann verworfen, wieder aus Kostengründen. Im Prinzip, wenn man eine solche Lösung treffen würde, also bei den Rentnern noch weiter ginge, als wir jetzt gehen - wir gehen ja den Rentnern ein Stück weit entgegen -, würde das zusätzlich einen Ausfall von über 100 Millionen Franken bewirken, und das konnten wir unter den gegebenen finanziellen Verhältnissen leider nicht verantworten.

Diese Vorlage gibt nicht Antwort auf alle Probleme, die der Bundesgerichtsentscheid und die Verfassung uns zu lösen vorgeben. Aber sie ist pragmatisch und nützlich: Die 650 Millionen Franken haben einen realen Entlastungseffekt für viele Ehepaare. Vor allem Ehepaare mit tieferen Einkommen kommen jetzt vollständig aus diesem Problem heraus. Wir rücken damit dem verfassungsmässigen Ziel einer gleichmässigen Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ein Stück näher, auch wenn wir es noch nicht ganz erreichen.

Darum möchte ich Sie namens der Kommission einladen, auf die Vorlage einzutreten und den Anträgen von Bundesrat und Kommission zuzustimmen.